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Erste Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge
- Thüringen -
Vom 14. April 2015
(ThürStAnz. Nr. 17 vom 27.04.2015 S. 763)
Die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 16. September 2014 (ThürStAnz Nr. 41/2014 S. 1299) wird wie folgt geändert:
1. In Nr. 1.2.2.1 wird nach Absatz 1 ein Absatz 1 a) eingefügt.
2. Absatz 1 a) erhält folgenden Wortlaut:
"Bei Bauleistungen zum Zweck der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen ist ohne weitere Einzelbegründung
zulässig.
Die Regelungen der Absätze 2 bis 7 der Nr. 1.2.2.1 sind zu beachten."
3. In Nr. 1.2.2.2 wird nach Absatz 1 ein Absatz 1 a) eingefügt.
4. Absatz 1 a) erhält folgenden Wortlaut:
"Bei Liefer- und gewerblichen Dienstleistungen zum Zweck der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen ist ohne weitere Einzelbegründung
zulässig.
Die Regelungen der Absätze 2 bis 7 der Nr. 1.2.2.2 sind zu beachten."
5. Diese Änderung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.
| ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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