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Bekanntmachung über die Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 30. März 2004 zur Ermächtigung Deutschlands zur Anwendung einer von Artikel 21 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichenden Regelung
Vom 31. März 2004
(BGBl. II Nr. 10 vom 07.04.2004 S. 456)
Nach Artikel 29 Abs. 2 Satz 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076, 2004 1 S. 69) wird bekannt gemacht, dass die Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 30. März 2004 (2004/290/EG) zur Ermächtigung Deutschlands zur Anwendung einer von Artikel 21 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichenden Regelung (ABl. EU Nr. L 94 S. 59) am 31. März 2004 veröffentlicht worden ist.
Artikel 14 Nr. 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 tritt damit am 1. April 2004 in Kraft.
(Stand: 26.04.2021)
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