Regelwerk, Allgemeines, Rechtspflege

AusfG. Prümer Vertr.
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§ 1 Unmittelbare Anwendbarkeit

§ 2 Nationale Kontaktstelle und Verantwortung für die Zulässigkeit des Abrufs oder Abgleichs

§ 3 Automatisierter Abruf oder Abgleich von DNA-Identifizierungsmustern

§ 4 Zustimmung zur Zweckänderung

§ 5 Kennzeichnung von personenbezogenen Daten in Datenbanken

§ 6 Kennung

§ 7 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§ 8 Schadenersatz

Artikel 3