umwelt-online: Empfehlungen des BMU zur Anwendung der UVP-Änderungsrichtlinie (4)

Tabelle 1: Vorhaben Anhang I 

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Anhang I Hinweise
2. Demontage oder Stillegung von Kernkraftwerken und anderen Kernreaktoren  
3.a) Anlagen zur Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe  
3.b) Anlagen mit dem Zweck der Erzeugung/Anreicherung in UVP-RL 1985 unter II.3. g)
• von Kernbrennstoffen  
• mit dem Zweck der Aufarbeitung bestrahlter Abfälle Kernbrennstoffe oder hochradioaktiver in UVP-RL 1985 teilweise unter II. 3. h)
• mit dem Zweck der endgültigen Beseitigung bestrahlter Kernbrennstoffe  
• mit dem ausschließlichen Zweck der endgültigen Beseitigung radioaktiver Abfälle  
• mit dem ausschließlichen Zweck der für mehr als 10 Jahre geplanten Lagerung bestrahlter Kernbrennstoffe oder radioaktiver Abfälle auch in II. 3. g)
4., 2. Anstrich: Anlagen zur Gewinnung von Nichteisenmetallen aus Erzen, Konzentraten oder sekundären Rohstoffen  
6. Integrierte chemische Anlagen (geänderte Fassung) auch in II. 6i in UVP-RL 1985 zum Teil in II. 6 erfasst
7.c) Bau von neuen vier- oder mehrspurigen Straßen auch in II. 10. e)
8.b) Erweiterung von "Seehandelshäfen" auf "mit Binnen- oder Außenhäfen verbundenen Landungsstege ..." auch in II. 10 e)
10. Abfallbeseitigung zur Verbrennung oder chemischen Behandlung ungefährlicher Abfälle auch in II. 11. b)
11. Grundwasserentnahme auch in II. 10. l)
12a) Bauvorhaben zur Umleitung von Wasserressourcen auch in II. 10. m)
13.b) Besondere Fälle der Umleitung von Wasserressourcen auch in II. 10 m)
14. Nunmehr in Anhang I (UVPL-RL 1985, Anh.. II): Gewinnung von Erdöl und Erdgas auch zum Teil in II. 2 e);
in UVP-RL 1985 unter II. 2. f), g);
bisher nur zum Teil UVP-pflichtig
15. Nunmehr in Anhang I: Stauwerke und sonstige Anlagen auch in II. 10. g);
in UVP-RL 1985 in II. 10. f);
bisher nur zum Teil UVP-pflichtig
Bereits UVP-pflichtig gem. Art. 5 Nr.1b der VO zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen
16. Öl-/Gas-/Chemikalien-Pipelines Öl- und Gaspipelines auch in II. 10 i);
in UVP-RL 1985 nur Öl- und Gaspipelines in II. 10. h);
bisher nur zum Teil UVP-pflichtig
18.a) Nunmehr in Anhang I: Industrieanlagen zur Herstellung von Zellstoff auch in II. 8. d);
in UVP-RL 1985 in II. 8. e).
Hinsichtlich Anhang II. 8 d) (Verarbeitung)
Erweiterung der UVP-Pflichtigkeit
18.b) Nunmehr in Anhang I: Herstellung von Papier und Pappe auch in II. 8 a);
in UVP-RL 1985 in II. 8. c)
19. Nunmehr in Anhang I: Steinbrüche 1 Tagebau/Torfgewinnung auch in II. 2. a);
in UVP-RL 1985 nur teilweise in II. 2. a), c), e) erfasst
Bereits UVP-pflichtig ist Tagebau gem. Art. 5 Nr. 1d der VO zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen. Hinsichtlich Steinbrüche/Torfgewinnung sind landesrechtliche Regelungen noch erforderlich.
20. Nunmehr in Anhang I: Hochspannungsfreileitungen auch in II. 3. b);
in UVP-RL 1985 in II. 3. b) erfasst
21. Nunmehr in Anhang I: Anlagen zur Lagerung von Erdöl etc. auch in II. 6. c);
in UVP-RL 1985 in II. 6 c) erfasst

Tabelle 2: Vorhaben Anhang II

UVP-RL 1985 UVP-ÄndRL 1997 Neue vorhaben aufgrund der UVP- ÄndRL Vorhaben der UVP-RL 1985, die noch nicht UVP-pflichtig sind *
1. Landwirtschaft 1. Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischzucht    
a) Flurbereinigungsprojekte a) Flurbereinigungsprojekte    
b) Projekte zur Verwendung von Ödland oder naturnaher Flächen zu intensiver Landwirtschaftsnutzung b) Projekte zur Verwendung von Ödland oder naturnaher Flächen zu intensiver Landwirtschaftsnutzung.   1. b) Projekte zur Verwendung von Ödland
c) Wasserwirtschaftliche Projekte in der Landwirtschaft c) Wasserwirtschaftliche Projekte in der Landwirtschaft, einschließlich Bodenbe- und -entwässerungsprojekte. 1.c) Wasserwirtschaftliche Projekte in der Landwirtschaft; Erstreckung auch auf Bodenbe- und Entwässerungsprojekte. 1.c) Wasserwirtschaftliche Projekte in der Landwirtschaft
(nur in geringem Umfang umgesetzt)
d) Erstaufforstungen, wenn sie zu ökologisch negativen Veränderungen führen können, und Rodungen zur Zwecke der Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart d) Erstaufforstungen und Abholzungen zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Bodennutzungsart 1.d) Erstaufforstungen (nunmehr generell, nicht nur bei ökologisch negativen Veränderungen). 1.d) Erstaufforstungen / Rodungen
e) Betriebe mit Stallplätzen für Geflügel e) Anlagen zur Intensivtierhaltung (nicht durch Anhang f erfasste Projekte). 1.e) Anlagen zur Intensivtierhaltung (weiter als Beschränkung auf Geflügel und Schweine in II. 1e), f) der UVP-RL 1985  
f) Betriebe mit Stallplätzen für Schweine      
g) Salmenzucht f) Intensive Fischzucht. 1. f) Intensive Fischzucht

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