Regelwerk, Allgemeines, Verteidigung

TruppenzollG
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§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung

§ 3 Überführung von Nicht-Unionswaren in die Truppenverwendung

§ 4 Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung

§ 5 Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung

§ 6 Vereinfachte Zollanmeldung

§ 7 Einfuhrhöchstmengen

§ 8 Einfuhr von Nicht-Unionswaren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 9 Übergang von Unionswaren in die Truppenverwendung

§ 10 Einfuhr von Unionswaren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 11 Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen

§ 12 Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung

§ 13 Beendigung der Truppenverwendung

§ 14 Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland

§ 15 Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung

§ 16 Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Überführung in ein Zollverfahren

§ 17 Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung

§ 18 Rationsmengen

§ 19 Abgabenschuld, Abgabenschuldner

§ 20 Beendigung vorangegangener Zollverfahren

§ 21 Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere

§ 22 Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten

§ 23 Vertretung

§ 24 Schlussvorschriften

§ 25 Ermächtigungen

§ 26