Regelwerk, Gefahrgut, Binnschifffahrt

BinSchAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

§ 5 Ausbildungsplan

Abschnitt 2
Abschlussprüfung

§ 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

§ 7 Inhalt des Teiles 1

§ 8 Prüfungsbereich des Teiles 1

§ 9 Inhalt des Teiles 2

§ 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2

§ 11 Prüfungsbereich
"Störungsanalyse und Instandsetzung"

§ 12 Prüfungsbereich
"Schwerpunkt Frachtschifffahrt"

§ 13 Prüfungsbereich
"Schwerpunkt Personenschifffahrt"

§ 14 Prüfungsbereich
"Wirtschafts- und Sozialkunde"

§ 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 16 Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3
Schlussvorschriften

§ 17 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin
(zu § 3 Absatz 1)

Abschnitt A schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B schwerpunktübergreifende, integrativ z u vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt C berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt