Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

BüroMKfAusbV
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Ausbildungsrahmenplan

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§ 5 Durchführung der Berufsausbildung

§ 6 Zwischenprüfung

§ 7 Abschlussprüfung

§ 8 Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Abschlussprüfung

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement
- sachliche Gliederung -

Abschnitt A Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen
Abschnitt B Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in zwei Wahlqualifikationen von jeweils fünf Monaten
Abschnitt C Gemeinsame integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Anlage 2 (zu § 3 Absatz 2)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement
- zeitliche Gliederung -

A. Während der gesamten Ausbildungszeit
B. 1. bis 15. Ausbildungsmonat
C. 16. bis 36. Ausbildungsmonat