Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

§ 4 Durchführung der Berufsausbildung

§ 5 Zwischenprüfung

§ 6 Abschlussprüfung

§ 7 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen - Sachliche Gliederung -

Abschnitt A:
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B:
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Anlage 2