Regelwerk, Allgemein, Berufe

Fahrlehrer-Ausbildungsordnung

Vom 19. Juni 2012
(BGBl. I Nr. 27 vom 22.06.2012 S. 1307; 02.01.2018 S. 2aufgehoben)
Gl.-Nr.: 9231-7-12


Zur aktuellen Fassung

Auf Grund

§ 1 Ort der Ausbildung

Die Ausbildung zum Fahrlehrer erfolgt in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte und in einer Ausbildungsfahrschule. Die Regelung des § 30 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes bleibt unberührt.

§ 2 Fahrlehrerausbildungsstätte

(1) Die Ausbildung ist nach einem von der Erlaubnisbehörde (§ 32 des Fahrlehrergesetzes) zu genehmigenden Ausbildungsplan durchzuführen, der mindestens die Sachgebiete und Stundenzahl des Rahmenplans (Anlage) enthalten muss.

(2) Die wöchentliche Dauer der Ausbildung darf 32 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten nicht unterschreiten. Die tägliche Dauer der Ausbildung darf acht Unterrichtsstunden nicht überschreiten.

(3) Die Ausbildung erfolgt in einem geschlossenen Lehrgang. Die Teilnehmerzahl der Lehrgänge für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, BE und CE darf sechs nicht unterschreiten und soll 32 nicht überschreiten. Der Beginn des Lehrgangs und die Namen der Teilnehmer sind der Erlaubnisbehörde innerhalb von zwei Wochen ab Beginn mitzuteilen.

(4) Die Sachgebiete des Rahmenplans sind von den Lehrkräften nach § 9 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz zu unterrichten, und zwar

  1. von einem Fahrlehrer (§ 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz) Abschnitt 1.5, 1.6.2 bis 1.6.8, 2.3, 2.4.2 bis 2.4.5, 3.3.2, 3.3.3, 4.3.5 bis 4.3.7, 4.4, 4.5.2, 5.3.7 bis 5.3.9, 5.4, 5.5.2;
  2. von einem Erziehungswissenschaftler (§ 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz) Abschnitt 1.1.1.1 bis 1.1.2.1, 1.6.1, 2.1.1, 2.1.2, 2.4.1, 3.1.1, 3.3.1, 4.1.1, 4.5.1, 5.1.1, 5.5.1;
  3. von einem Ingenieur (§ 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz) Abschnitt 1.3, 2.2.1 bis 2.2.8, 3.2, 4.3.1 bis 4.3.4.2, 5.3.1 bis 5.3.6;
  4. von einer Lehrkraft mit der Befähigung zum Richteramt (§ 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz) Abschnitt 1.2, 4.2, 5.2.

Die übrigen Sachgebiete können von jeder Lehrkraft nach Satz 1 unterrichtet werden.

§ 3 Ausbildungsfahrschule

(1) Die Ausbildung des Fahrlehreranwärters ist nach einem von der Erlaubnisbehörde (§ 32 des Fahrlehrergesetzes) zu genehmigenden Ausbildungsplan durchzuführen. Der Ausbildungsplan muss folgende Abschnitte enthalten:

  1. Einführung,
  2. Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht (Hospitation) mit Vor- und Nachbesprechung (Auswertung) des Unterrichts,
  3. Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers mit Vor- und Nachbesprechung (Auswertung) des Unterrichts,
  4. Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers und
  5. Vorstellung von Fahrschülern zur Prüfung einschließlich Begleitung und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung.

(2) Die wöchentliche Dauer der Ausbildung darf 20 Unterrichtsstunden nicht unterschreiten und 40 Unterrichtsstunden nicht überschreiten. Eine Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten.

(3) Der Ausbildungsfahrlehrer soll insbesondere zu Beginn der Ausbildung jeweils nur einen Fahrlehreranwärter ausbilden; im Übrigen darf er nicht mehr als zwei Fahrlehreranwärter gleichzeitig ausbilden.

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fahrlehrer-Ausbildungsordnung vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2307, 2321), die durch Artikel 6 der Verordnung vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3267) geändert worden ist, außer Kraft.

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Rahmenplan
für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten
Anlage
(zu § 2 Absatz 1)

Übersicht

Verkehrsverhalten

Fahrlehreranwärter erwerben Wissen über das Verkehrsverhalten unter besonderer Berücksichtigung der Gefahrenlehre; sie lernen, ihr eigenes Fahrverhalten und das Fahrverhalten der Fahrschüler zu beobachten; sie lernen, das richtige Fahrverhalten den Fahrschülern zu vermitteln. Sie lernen die psychologischen und sozialen Aspekte des Verkehrsverhaltens sowie die Grundzüge der Verkehrspsychologie kennen.

Recht

Fahrlehreranwärter erwerben Kenntnisse des Rechtssystems, seiner Gliederung, Struktur und Funktion. Sie lernen die Wechselbeziehungen zwischen Grundrechten und Ansprüchen des Einzelnen und den Gemeinschaftsinteressen kennen sowie den Zusammenhang zwischen persönlichen Interessen und Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und der Umwelt. Fahrlehreranwärter reflektieren ihr Rechtsverständnis und orientieren sich über die Einstellungen der Fahrschüler der unterschiedlichen Altersklassen. Fallbeispiele, induktive und deduktive Methoden kommen dabei zur Anwendung.

Technik

Fahrlehreranwärter lernen Aufbau und Funktionsweise des Kraftfahrzeugs und seiner Teile kennen (Nutzung, Bedienung, Kontrolle, Pflege, Wartung). Bei der Auswahl und Gewichtung der Ausbildungsinhalte kommt der Sicherheit und dem Umweltschutz eine besondere Bedeutung zu; naturwissenschaftliche Erklärungen, z.B. zur Umwelttechnik und zur Fahrphysik sind notwendig. Fahrlehreranwärter reflektieren ihr Technikverständnis und lernen die Zusammenhänge zwischen Fahrzeugtechnik, Verkehrssicherheit und Umweltschutz zu vermitteln.

Umweltschutz

Fahrlehreranwärter lernen die Zusammenhänge zwischen Straßenverkehr und Umweltschutz kennen. Sie werden mit den Möglichkeiten des Energiesparens beim Führen von Kraftfahrzeugen vertraut gemacht.

Fahren

Fahrlehreranwärter vervollkommnen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im sicheren, vorschriftsmäßigen, umweltscho-
nenden und gewandten Fahren in den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen; sie können ihr Fahrverhalten erklären.

Verkehrspädagogik4 Absatz 1 Nummer 3 des Fahrlehrergesetzes)

Fahrlehreranwärter lernen, theoretischen und praktischen Fahrunterricht in den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen zu planen, zu gestalten und zu analysieren. Sie lernen die Grundlagen der Erwachsenenpädagogik und der Lernpsychologie kennen und entwickeln durch ihre Ausbildung ein persönliches Verständnis ihres pädagogischen Auftrags.

Abschnitt Zeit* Sachgebiet
1 770 Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
1.1 280 Verkehrsverhalten
1.1.1 80 Fahrer
1.1.1.1 Fähigkeiten und Fahrfertigkeiten

Wahrnehmungsfähigkeit, Sehvermögen, Blickverhalten; Blickverhalten bei Fahranfängern, psychomotorische Fertigkeiten; Reaktionsfähigkeit; Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit; Denkprozesse und Automatismen beim Fahren

Wissen, anwenden, beobachten

1.1.1.2 Fahrtüchtigkeit

Beanspruchung, Stress, Emotionen und Traumwelten, Alkohol und andere Drogen, Medikamente

Wissen, beachten, beobachten, beeinflussen

1.1.1.3 Einstellungen

zum Fahren und Fahrzeug; Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Beeinflussung

Kennenlernen, orientieren, klären, beeinflussen

1.1.1.4 Aggression, Selbstdurchsetzung und Gewalt im Straßenverkehr

Formen, Entstehung und Möglichkeiten der Beeinflussung bei Fahrschülern und Fahrern

Wissen, analysieren, beeinflussen

1.1.1.5 Fahrerselbstbild und Selbstwertgefühl

Selbsteinschätzung, Fahrertypologien, Fahrstile, Motive

Kennenlernen, reflektieren

1.1.1.6 Unterschiedliche Verkehrsteilnehmer:

Hilfsbedürftige, Kinder, Jugendliche, Senioren, Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrer

Informieren, reflektieren

1.1.2 40 Fahrverhalten
1.1.2.1 Regelkonformität

Bedeutung für das Verkehrssystem und für jeden Einzelnen; Akzeptanz, Verstöße, Kontrolle; Statistik; Einstellungen bei Kraftfahrern

Wissen, orientieren, reflektieren

1.1.2.2 Gefahrenlehre

Objektive und subjektive Sicherheit, Risikowahrnehmung und Risikoakzeptanz; Gefährdung und Gefährlichkeit; Fahrfehler; Unfallforschung, Unfallstatistik, besondere Situation bei Verkehrsunfall, Fehlverhalten und Unfalltrends bei jungen Fahrern; Gefahren des Straßenverkehrs; Gefahrenabwehr, defensive Fahrweise

Informieren, reflektieren

1.1.2.3 Kommunikation im Straßenverkehr, Straßenverkehr als besondere Kommunikationssituation; soziales Handeln im Straßenverkehr, Partnerschaft und Kooperation; Hilfe, Rücksicht, Höflichkeit, Gelassenheit

Wissen, erfahren, sensibilisieren, engagieren, reflektieren Verantwortung für Mensch und Umwelt

1.1.2.4 Werte, Wertewandel, Wertekonflikt (Leben und Gesundheit, Umwelt, Freiheit, Mobilität, Eigentum) und Normen im Straßenverkehr, Zusammenhänge zwischen moralischem Anspruch und tatsächlichem Verkehrsverhalten im Straßenverkehr, unterschiedliche moralische Argumentationsniveaus in der Verkehrserziehung; Verhaltenssteuerung im Straßenverkehr durch Normen, Motive, Gesetze, durch Einsicht und Vernunft; Möglichkeiten der Beeinflussung der Verkehrsmoral durch Fahrschulunterricht

Informieren, analysieren, vermitteln, reflektieren

1.1.3 160 Straßenverkehr
1.1.3.1 Verkehrsregeln

Kennen, respektieren; sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden

1.1.3.2 Zulassung zum Straßenverkehr Personen

Fahrzeuge

Kennenlernen

1.2 70 Recht
1.2.1 Verfassungs- und Verwaltungsrecht, System der Vorschriften; Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Dienstanweisungen (Entstehung, Bedeutung, Funktion); Verwaltungsrechtsschutz: Rechte und Möglichkeiten des Bürgers; formelle und formlose Rechtsmittel, Leistungsgrenzen des Rechtsstaates
1.2.2 Strafrecht einschließlich Ordnungswidrigkeiten Materielles Recht, Verfahrensrecht
1.2.3 Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot

Gerichtliche und behördliche sowie vorläufige und endgültige Maßnahmen, Reflexion der häufigsten Auffälligkeiten und ihre Ursachen

1.2.4 Haftungs- und Versicherungsrecht

Delikts- und Gefährdungshaftung; Vertragsverletzung, Haftpflichtversicherung und freiwillige Versicherungen

1.2.5 Steuerrecht (Kraftfahrzeugsteuergesetz)

Grundzüge kennen

1.2.6 Wettbewerbsrecht, Arbeits- und Sozialrecht Grundzüge
1.3 90 Technik
1.3.1 Motoren und Aggregate

Otto- und Dieselmotoren; Kühlung; Schmierung; Kraftstoffanlagen; Abgasanlagen

Elektroantrieb in Kraftfahrzeugen

1.3.2 Kraftstoffe

Anforderungen an Kraftstoffe; Umweltbelastung durch Kraftstoffe; alternative Kraftstoffe

1.3.3 Schmierstoffe

Unterscheidung von Güte und Viskosität; Umweltbelastung, Entsorgung

1.3.4 Kraftübertragung

Arten der Kraftübertragung, Kupplung, Getriebe, Achsantrieb, Differential

1.3.5 Fahrwerk

Radaufhängung; Rad- und Achsstellungen; Federung und Dämpfung; Räder und Reifen; Lenkung

1.3.6 Bremsen

Arten; Betriebs-, Feststell- und Hilfsbremsanlagen

1.3.7 Karosserie und Ausstattung

Innere und äußere Sicherheit, Recycling und Entsorgung; aktive und passive Sicherheit

1.3.8 Elektrische und elektronische Anlagen

Generator, Batterie, Verbraucher

1.3.9 Fahrphysik

Atriebskräfte, Fahrwiderstände; Kurvenkräfte; Bremskräfte

1.3.10 Anhängertechnik

Aufbauarten, Fahrtechnik mit Anhänger, Zusammenstellen von Zügen

1.3.11 Umwelttechnik

Katalysator, Lambdasonde, Abgasrückführung, Rußfilter; Geräuschentwicklung; Recycling; Umgang mit technischen Einrichtungen; Kontrolle, Wartung und Pflege

1.4 10 Umweltschutz

Einfluss des Straßenverkehrs auf Klimaveränderungen, Natur (neuartige Baumkrankheiten) und menschliche Gesundheit; Emissionen,

Ozonbildung, Treibhauseffekt; Umweltverträglichkeit und Energieverbrauch der unterschiedlichen Verkehrsmittel; Ressourcen; Möglichkeiten des Energiesparens; Verkehrsvermeidungsstrategien

1.5 15 Fahren

Fahrlehreranwärter vervollkommnen Fahrweise und Fahrfertigkeiten

1.6 235 Verkehrspädagogik
1.6.1 135 Inhalte, Ziele und Lernprozesse
1.6.1.1 Inhalte der Fahrschülerausbildung

Sachgebiete für den theoretischen und praktischen Unterricht; Verbindlichkeit und Gestaltungsspielräume; Curricularer Leitfaden, Unterrichtswerke; Lehr- und Ausbildungspläne

Kennen, gewichten, aufbereiten, anordnen

1.6.1.2 Ziele der Fahrschülerausbildung

Systematik der Ausbildungsziele, Konkretisierung der Ausbildungsziele bei der Unterrichtsplanung

Kennenlernen, verstehen, konkretisieren

1.6.1.3 Lernformen und Lernprozesse beim Fahrenlernen

Lernvoraussetzungen, Lernstand; Lernstörungen; Weiterlernen nach der Fahrerlaubnisprüfung; Lernprozesse in der Erwachsenenbildung

Anleiten, beurteilen, helfen, unterstützen

1.6.1.4 Unterrichtsplanung

Planungsfaktoren, -prinzipien und -schritte

Kennenlernen, analysieren, anwenden

1.6.1.5 Fahrlehrerverhalten

Besonderes pädagogisches Verhältnis; psychologische und soziale Zusammenhänge; Unterrichts- und Erziehungsstile, typenkonzepte, Dimensionen; Zusammenhänge zwischen Unterrichtsstil, Lernklima, Lernerfolg und Lehrerimage

Kennen, trainieren, beurteilen

1.6.1.6 Fahrlehrer-Fahrschüler-Kommunikation

Im Theorieunterricht und im praktischen Fahrunterricht; Beziehungen und Beziehungsstörungen

Analysieren, gestalten, trainieren

1.6.1.7 Lernstandsdiagnose

Leistung und Leistungsbeurteilung beim Fahrenlernen; Diagnosebogen; Leistungsrückmeldungen; Beurteilungsfehler, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsreife, Prüfungsangst

Wissen, mitteilen, helfen

1.6.1.8 Beratung von Fahrschülern

Beratung als besonders pädagogische Beziehung; Methoden und typische Situationen

Wissen, anwenden, können

1.6.2 60 Unterrichtsmethoden

Veranschaulichung, Demonstration, Modellverhalten; Information, Erklärung, Referat, Erzählung, Bericht; Aufgaben, Anweisungen, entwickelndes Unterrichtsgespräch; Bekräftigung, Kritik, Korrektur, Appell; Arrangieren und moderieren: Übung, Wiederholung, Diskussion, Kleingruppenarbeit, Rollenspiel und Interaktionsspiel

Kennenlernen, auswählen, üben

1.6.3 Unterrichtsmedien

Modelle, Printmedien, audiovisuelle Medien, elektronische Medien Kennenlernen, beurteilen, auswählen, produzieren

1.6.4 Unterrichtspraxis

Theorieunterricht und praktischer Unterricht; Einsatz von Zusatzspiegeln und Doppelpedalen

Analysieren, planen, gestalten, anweisen, üben

1.6.5 40 Fahrschulwesen

Fahrlehrergesetz und Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrschülern einschließlich Fahrerlaubnis auf Probe und Nachschulung; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrschülern und Prüfung von Fahrlehrern

1.6.6 Vorbereitung auf die praktische Ausbildung

Ablauf, Umfang und Organisation; Aufgaben des Fahrlehreranwärters und der Ausbildungsfahrschule; Status des Fahrlehreranwärters

1.6.7 Fahrlehrerberuf

Entwicklung, Weiterqualifizierung; Belastungsfaktoren; Arbeitsorganisation

Verkehrssicherheitsarbeit

1.6.8 Programme, Sicherheitstraining, Fahrerweiterbildung

Kennen, anwenden

1.7 70 Auswertung der Erfahrungen aus der praktischen Ausbildung

Analyse der Erfahrungen, praktische Folgerungen; Vertiefung der Sachgebiete Unterrichtsmethoden und Unterrichtspraxis

2 140 Fahrlehrerlaubnis Klasse A
2.1 45 Verkehrsverhalten
2.1.1 15 Fahrer

Vertiefung des Wissens, der Fähigkeiten und Fertigkeiten, Einstellungen; Wahrnehmungsvermögen, psychomotorische Fähigkeiten (z.B. Gleichgewichtssinn); Kondition, Einstellungen zum Kraftradfahren, Fahrgefühle, Freizeitgestaltung; Fahrertypologien, Fahrstile

Wissen, anwenden, beobachten

2.1.2 Fahrverhalten des Kraftradfahrers

Regelverstöße, Statistik; Risiko und Risikobereitschaft; Fahrfehler, Unfälle, Trends, defensive Fahrweise; aggressives Fahren; Fahren in der Gruppe; Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern; Verantwortung für Mensch und Umwelt

Wissen, beachten, beobachten, beeinflussen

2.1.3 30 Straßenverkehr
2.1.3.1 Verkehrsregeln

Kennen, respektieren, sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden

2.1.3.2 Zulassung zum Straßenverkehr Personen

Fahrzeuge

Kennen

2.2 30 Technik
2.2.1 Motoren und Aggregate

Viertakt- und Zweitaktmotoren, Kühlung, Schmierung, Kraftstoffanlagen, Abgasanlagen

2.2.2 Kraftübertragung

Arten der Kraftübertragung, Kupplung, Getriebe, Primär- und Sekundärantrieb

2.2.3 Fahrwerk

Federung und Dämpfung, Räder und Reifen, Reifenverschleiß, Radführung

2.2.4 Bremsen

Arten, Funktion

2.2.5 Rahmenformen und -arten
2.2.6 aktive, passive Sicherheit

Seitenwagen

Formen, Anbau, Besonderheiten

2.2.7 Fahrphysik

Antriebskräfte, Fahrwiderstände, Kurvenkräfte, Bremskräfte, Besonderheiten bei Roller und Kraftrad mit Beiwagen

2.2.8 Umwelttechnik und ihre Bedeutung für Fahrpraxis und Fahrzeugwartung, Katalysator, Lambdasonde, Abgasrückführung; Geräuschentwicklung; Recycling, umweltgerechte Entsorgung

Kennen, anwenden

2.2.9 Funkanlagen

Arten und Einsatzmöglichkeiten

2.3 10 Fahren
2.4 55 Verkehrspädagogik

Fahrlehreranwärter lernen, ihr verkehrspädagogisches Wissen, ihr pädagogisches Wissen und ihre pädagogischen Fähigkeiten und Fertigkeiten auf die Klasse a zu übertragen, zu ergänzen und anzuwenden

2.4.1 15 Inhalte, Ziele, Lernprozesse und -probleme beim Fahren auf Krafträdern; Mofa-Ausbildung
2.4.2 40 Methoden der praktischen Ausbildung

Kleingruppen; Aufbau von Übungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad; Sicherung und Kennzeichnung von Übungsflächen für die Grundfahrübungen; Einsatz von Funkanlagen

2.4.3 Unterrichtsmedien

Modelle, Printmedien, audiovisuelle und elektronische Medien

2.4.4 Lernstandsdiagnose

Leistung und Leistungsbeurteilung beim Fahrenlernen, Diagnosebogen, Leistungsrückmeldungen, Beurteilungsfehler, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsreife, Ausbildungs- und Prüfungsängste

2.4.5 Fahrschulwesen

Fahrlehrergesetz und Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrschülern; Ausbildungsfahrzeuge und Funkeinsatz; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern

3 140 Fahrlehrerlaubnis Klasse CE oder DE (1. Ausbildungsmonat)
3.1 40 Verkehrsverhalten
3.1.1 10 Fahrer

Vertiefung des Wissens, der Fähigkeiten und Fertigkeiten; Einstellungen der Fahrer von unterschiedlichen Nutzfahrzeugen, insbesondere: Blickverhalten; Dauerbeanspruchung; Stress, Anstrengung und Entspannung, Erholung, Fahrtüchtigkeit; Verantwortung des Fahrers; Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern

Wissen, orientieren, reflektieren, sensibilisieren, engagieren

3.1.2 30 Straßenverkehr
3.1.2.1 Verkehrsregeln

Kennen, respektieren, sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden

3.1.2.2 Zulassung zum Straßenverkehr

Personen

Fahrzeuge

3.2 60 Technik
3.2.1 Motoren und Aggregate

Dieselmotoren, Kühlung, Schmierung, Einspritzverfahren, Aufladetechnik, Abgasanlagen

3.2.2 Kraftstoffe

Anforderungen an Kraftstoffe, Umweltbelastung durch Kraftstoffe, alternative Kraftstoffe

3.2.3 Schmierstoffe

Unterscheidung von Güte und Viskosität, Umweltbelastung, Entsorgung

3.2.4 Kraftübertragung

Arten der Kraftübertragung, Kupplungs-, Getriebe- und Achsantriebsarten, Differential

3.2.5 Fahrwerk

Radaufhängung, Rad- und Achsstellung, Federung und Dämpfung, Räder und Reifen, Lenkung

3.2.6 Bremsen

Arten, Betriebs-, Feststell- und Hilfsbremsanlagen, Dauerbremsen (Motorbremsen, Retarder)

3.2.7 Elektrische und elektronische Anlagen

Generator, Batterie, Verbraucher

3.2.8 Fahrphysik

Antriebskräfte, Fahrwiderstände, Kurvenkräfte, Bremskräfte

3.2.9 Umwelttechnik

Technische Einrichtungen zur Schadstoffreduzierung (z.B. Katalysator, Lambdasonde, Abgasrückführung, Rußfilter), Geräuschentwicklung, Recycling, umweltgerechte Entsorgung, Kontrollen, Wartung, Pflege

Kennen, vermitteln

3.3 40 Verkehrspädagogik

Fahrlehreranwärter lernen ihr verkehrspädagogisches Wissen und ihre pädagogischen Fähigkeiten und Fertigkeiten auf die Klassen CE und DE zu übertragen und anzuwenden

3.3.1 10 Inhalte, Ziele, Lernprozesse und -probleme beim Führen von Nutzfahrzeugen, Lernstandsbeurteilung
3.3.2 30 Methoden der praktischen Ausbildung in Kleingruppen

Sicherung und Kennzeichnung von Übungsflächen für die Grundfahrübungen; Einsatz von Sicherungsposten und Einweisern

3.3.3 Fahrschulwesen

Fahrlehrergesetz und Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz; Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrschülern, Vorschriften über Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern. Belastungsfaktoren; Arbeitsorganisation, gemeinsame Nutzung von Ausbildungsfahrzeugen, Kooperationsformen im CE- und DE-Bereich

4 140 Fahrlehrerlaubnis Klasse CE (2. Ausbildungsmonat)
4.1 45 Verkehrsverhalten
4.1.1 5 Fahrer

Einstellungen zum Fahren, Fahrzeug und Ladung, Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Beeinflussung, Verhalten gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern

4.1.1.2 Ängste, Aggression und Selbstdurchsetzung

Formen, Entstehung und Möglichkeiten der Beeinflussung bei Fahrschülern und Fahrern

4.1.1.3 Fahrerselbstbild und Selbstwertgefühl

Selbstüberschätzung, Fahrertypologien, Fahrstile

4.1.2 40 Straßenverkehr
4.1.2.1 Verkehrsregeln

Kennen, respektieren, sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll nwenden

4.1.2.2 Sozialvorschriften im Straßenverkehr
4.1.2.3 Gefahrgutbeförderung
4.1.2.4 Unfallverhütungsvorschriften
4.1.2.5 Berufskraftfahrerausbildung
4.1.2.6 Ausbildung zum Kraftverkehrsmeister
4.1.2.7 Internationaler Güterverkehr
4.2 5 Recht
4.2.1 Güterkraftverkehrsgesetz mit Nebenverordnungen
4.2.2 Kfz-Steuer bei Lkw, Anhänger und Sattelkraftfahrzeug
4.3 45 Technik
4.3.1 30 Bau- und Antriebsarten
4.3.2 Aufbauten
4.3.3 Zusammenstellung von Zügen, Verbindungseinrichtungen
4.3.4 Bremsen
4.3.4.1 Zugfahrzeug
4.3.4.2 Anhänger und Sattelauflieger
4.3.5 15 Ladungsaufnahme und Ladungssicherung
4.3.6 Fahrtechnik und Anhänger
4.3.7 Sicherheits- und Abfahrkontrollen
4.4 10 Fahren

Fahrlehreranwärter vervollkommnen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im sicheren,
vorschriftsmäßigen, umweltschonenden und gewandten Fahren von Zügen oder Sat-
telkraftfahrzeugen einschließlich Verbinden und Trennen von Fahrzeugkombinationen

4.5 35 Verkehrspädagogik
4.5.1 5 Fortführung der Ausbildungsschwerpunkte aus Abschnitt 3.3
4.5.2 30 Inhalte und Ziele der Fahrschülerausbildung

Methoden der praktischen Ausbildung in Kleingruppen; Sicherheits- und Abfahrkontrollen; Grundfahraufgaben; Anweisen des Sicherungsposten bei Verbinden von Fahrzeugkombinationen

Lernstandsdiagnose Unterrichtsmedien

Kennen, gewichten, ausführen, anordnen

5 140 Fahrlehrerlaubnis Klasse DE (2. Ausbildungsmonat)
5.1 45 Verkehrsverhalten
5.1.1 10 Fahrer
5.1.1.1 Einstellungen zum Fahren und gegenüber Fahrgästen; Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Beeinflussung von Fahrern und Fahrgästen
5.1.1.2 Ängste, Aggression und Selbstdurchsetzung

Formen, Entstehung und Möglichkeiten der Beeinflussung

5.1.1.3 Fahrerselbstbild und Selbstwertgefühl

Selbstüberschätzung, Fahrertypologie, Fahrstile Kennen, reflektieren, beeinflussen

5.1.2 35 Straßenverkehr
5.1.2.1 Verkehrsregeln

Kennen, respektieren, sicherheitsrelevant, partnerschaftlich und verantwortungsvoll anwenden

5.1.3 Sonstige Vorschriften
5.1.3.1 Unfallverhütungsvorschriften
5.1.3.2 Sozialvorschriften im Straßenverkehr
5.1.3.3 Berufskraftfahrerausbildung
5.1.3.4 Ausbildung zum Kraftverkehrsmeister
5.1.3.5 Internationaler Personenverkehr

Wissen, anwenden

5.2 5 Recht
5.2.1 Personenbeförderungsgesetz mit Nebenbestimmungen
5.2.2 Kraftfahrzeugsteuergesetz
5.3 30 Technik
5.3.1 Bauarten
5.3.2 Aufbauten
5.3.3 Bremsen
5.3.4 Aktive und passive Sicherheit
5.3.5 Technische Serviceeinrichtungen Heizung, Klimaanlage, Bordküche, Toilette usw.
5.3.6 Versorgung und Entsorgung
5.3.7 25 Nothilfeeinrichtungen Fahrtechnik
5.3.8 Werkstattausbildung
5.3.9 Störungssuche und Fehlerbeseitigung
5.4 10 Fahren

Fahrlehreranwärter vervollkommnen ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im sicheren, vorschriftsmäßigen, umweltschonenden und gewandten Fahren; sie können ihr Fahrverhalten erklären

5.5 25 Verkehrspädagogik
5.5.1 5 Fortführung der Ausbildungsschwerpunkte aus Abschnitt 3.3
5.5.2 20 Inhalte und Ziele der Fahrschülerausbildung

Methoden der praktischen Ausbildung in Kleingruppen; Sicherheits- und Abfahrkontrolle; Grundfahraufgaben; Anweisen des Sicherungsposten bei Verbinden von Fahrzeugkombinationen

Lernstandsdiagnose

Leistung und Leistungsbeurteilung beim Fahrenlernen, Diagnosebogen, Leistungsrückmeldungen, Beurteilungsfehler, Prüfungsvorbereitung, Prüfungsreife, Ausbildungs- und Prüfungsängste

Unterrichtsmedien

Modelle, Printmedien, audiovisuelle Medien, elektronische Medien Kennen, gewichten, aufbereiten, anordnen

*) Stunden zu je 45 Minuten.

ENDE

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