Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

FintMechAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§ 5 Ausbildungsplan

Abschnitt 2
Abschlussprüfung

§ 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

§ 7 Inhalt von Teil 1

§ 8 Prüfungsbereich von Teil 1

§ 9 Inhalt von Teil 2

§ 10 Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 11 Prüfungsbereich Montageauftrag

§ 12 Prüfungsbereich Auftrags- und Fertigungssteuerung

§ 13 Prüfungsbereich Interieurtechnologien

§ 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 16 Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3
Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren

§ 17 Inhalt der Zusatzqualifikation

§ 18 Prüfung der Zusatzqualifikation

§ 19 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin
(zu § 3)

Abschnitt A berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt C Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren