Regelwerk, Allgemein, Berufe

Fachpraktiker für Metallbau
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Vorwort

Präambel

§ 1 Ausbildungsberuf

§ 2 Personenkreis

§ 3 Dauer der Berufsausbildung

§ 4 Ausbildungsstätten

§ 5 Eignung der Ausbildungsstätte

§ 6 Eignung der Ausbilder/Ausbilderinnen

§ 7 Struktur der Berufsausbildung

§ 8 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

§ 9 Zielsetzung und Durchführung der Berufsausbildung

§ 10 Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

§ 11 Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung in der Fachrichtung Konstruktionstechnik

§ 12 Gewichtsregelung

§ 13 Bestehensregelung

§ 14 Übergang

§ 15 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 16 Prüfungsverfahren

§ 17 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit

§ 18 Inkrafttreten

Anlage Ausbildungsrahmenplan für Fachpraktiker für Metallbau/Fachpraktikerin für Metallbau zu § 8

Abschnitt A:
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B:
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Konstruktionstechnik

Abschnitt C: