Fachpraktiker für Metallbau
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§ 1 Ausbildungsberuf
§ 2 Personenkreis
§ 3 Dauer der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsstätten
§ 5 Eignung der Ausbildungsstätte
§ 6 Eignung der Ausbilder/Ausbilderinnen
§ 7 Struktur der Berufsausbildung
§ 8 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 9 Zielsetzung und Durchführung der Berufsausbildung
§ 10 Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
§ 11 Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung in der Fachrichtung Konstruktionstechnik
§ 12 Gewichtsregelung
§ 13 Bestehensregelung
§ 14 Übergang
§ 15 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 16 Prüfungsverfahren
§ 17 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
§ 18 Inkrafttreten
Anlage Ausbildungsrahmenplan für Fachpraktiker für Metallbau/Fachpraktikerin für Metallbau zu § 8
Abschnitt A:
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt B:
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Konstruktionstechnik