Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft; Berufe

MusikfachAusbV
- Inhalt =>

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Struktur der Berufsausbildung

§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten:

Abschnitt B Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationseinheiten:

Abschnitt C Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

§ 5 Durchführung der Berufsausbildung

§ 6 Zwischenprüfung

§ 7 Abschlussprüfung

§ 8 Zusatzqualifikationen

§ 9 Prüfung der Zusatzqualifikationen

§ 10 Nichtanwendung von Vorschriften

§ 11 Inkrafttreten

Ausbildungsrahmenplan

Anlage 1 Sachliche Gliederung

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten

Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationseinheiten

Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Anlage 2: Zeitliche Gliederung

Erstes Ausbildungsjahr

Zweites Ausbildungsjahr

Drittes Ausbildungsjahr

Rahmenlehrplan
für den Ausbildungsberuf
Musikfachhändler/Musikfachhändlerin

Teil I Vorbemerkungen

Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule

Teil III Didaktische Grundsätze

Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen

Teil V