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Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 26. März 2025 zum Ausbildungsvertragsmuster

Vsom 26. März 2025
(BAnz AT vom 29.04.2025 S3)


Archiv: 2005, 2023, 3/2023

Das Bundesinstitut für Berufsbildung gibt bekannt:

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat mit Datum vom 26. März 2025 die Aktualisierung der Empfehlung 115 beschlossen. Der Hauptausschuss des BIBB empfiehlt den Vertragspartnern eines Berufsausbildungsverhältnisses, das nachstehende Ausbildungsvertragsmuster sowie das erläuternde Merkblatt dem Vertragsverhältnis zugrunde zu legen.

Ausbildungsvertragsmuster

Berufsausbildungsvertrag
( §§ 10, 11 des Berufsbildungsgesetzes - BBiG)

Zwischen

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____________________________________________________________________________________________
(Name und Anschrift des Ausbildenden * (Ausbildungsbetriebs **)) 1

und

____________________________________________________________________________________________

____________________________________________________________________________________________
(Name und Anschrift der/des Auszubildenden)

geboren am

____________________________________________________________________________________________

gesetzlich vertreten durch 2

____________________________________________________________________________________________

____________________________________________________________________________________________

wird nachstehender Berufsausbildungsvertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf

____________________________________________________________________________________________

____________________________________________________________________________________________

(wenn einschlägig, bitte einschließlich Fachrichtung, Schwerpunkt, Wahlqualifikation(en) und/oder Einsatzgebiet nach der Ausbildungsordnung bezeichnen)

nach Maßgabe der Ausbildungsordnung 3 geschlossen:

§ 1 - Dauer der Ausbildung

1. (Dauer)

Die Ausbildungsdauer beträgt nach der Ausbildungsordnung ____________________ Jahre/Monate.

❏ Auf die Ausbildungsdauer wird die Berufsausbildung zum ____________________ 4 bzw. eine berufliche Vorbildung in ____________________ mit _______ Monaten angerechnet. 5

Die Berufsausbildung wird in

❏ Vollzeit

❏ Teilzeit 6 (_______ % der Ausbildungszeit in Vollzeit)

durchgeführt. Die Ausbildungsdauer verlängert sich aufgrund der Teilzeit um _______ Monate.

❏ Die Ausbildungsdauer verkürzt sich vorbehaltlich der Entscheidung der zuständigen Stelle aufgrund ____________________ um _______ Monate 7.

❏ Die Berufsausbildung wird im Rahmen eines ausbildungsintegrierenden dualen Studiums absolviert.

Das Berufsbildungsverhältnis beginnt am ____________________ und endet am ____________________.

2. (Probezeit)

Die Probezeit beträgt ______ Monate 8. Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung.

3. (Vorzeitige Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses)

Bestehen Auszubildende vor Ablauf der in Nummer 1 vereinbarten Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

4. (Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses)

Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

§ 2 - Ermächtigung zur Anmeldung zu Prüfungen

Die/der Auszubildende ermächtigt den Ausbildenden, sie/ihn in ihrem/seinem Namen zu Prüfungen im Rahmen der Ausbildung anzumelden; siehe näher § 4 Nummer 11 dieses Vertrags.

§ 3 - Ausbildungsstätte

Die Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelungen nach § 4 Nummer 12 in _______________________________ (Ausbildungsstätte) und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammenhängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt.

§ 4 - Pflichten des Ausbildenden

Der Ausbildende verpflichtet sich,

1. (Ausbildungsziel)

dafür zu sorgen, dass der/dem Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung nach den beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufs so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann;

2. (Ausbilderinnen/Ausbilder)

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