Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

Pferdewirt/in
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert drei Jahre.

§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

§ 5 Durchführung der Berufsausbildung

§ 6 Zwischenprüfung

§ 7 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Pferdehaltung und Service

§ 8 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Pferdezucht

§ 9 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Klassische Reitausbildung

§ 10 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Pferderennen

§ 11 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Spezialreitweise

§ 12 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Teil I Vorbemerkungen

Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule

Teil III Didaktische Grundsätze

Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen

Teil V Lernfelder

Anlage