Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

SchfAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Begriffsbestimmung

§ 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

§ 6 Ausbildungsplan

Abschnitt 2
Gesellenprüfung

§ 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

§ 8 Inhalt des Teiles 1

§ 9 Prüfungsbereich des Teiles 1

§ 10 Inhalt des Teiles 2

§ 11 Prüfungsbereiche des Teiles 2

§ 12 Prüfungsbereich "Betriebssicherheit sowie Brandsicherheit"

§ 13 Prüfungsbereich "Klimaschutz und Energieeffizienz"

§ 14 Prüfungsbereich "Lüftungstechnik"

§ 15 Prüfungsbereich "Wirtschafts- und Sozialkunde"

§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung

§ 17 Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3
Schlussvorschriften

§ 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B