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Änderungstext
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern
- Saarland -
Vom 30. Mai 2023
(Amtsbl. I Nr. 27 vom 15.06.2023 S. 400)
Aufgrund des § 4 Absatz 5 des Saarländischen Rettungsdienstgesetzes vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1250) verordnet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport:
Artikel 1
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID 231192
| ENDE |
(Stand: 19.03.2025)
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