Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft
GwG - Geldwäschegesetz
Inhalt =>
| Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Verpflichtete und risikobasierter Ansatz |
| § 1 Begriffsbestimmungen |
| § 2 Verpflichtete, Verordnungsermächtigung |
| § 3 Wirtschaftlich Berechtigter |
| § 3a Risikobasierter Ansatz, nationale Risikoanalyse |
| Abschnitt 2 Risikomanagement |
| § 4 Risikomanagement |
| § 5 Risikoanalyse |
| § 6 Interne Sicherungsmaßnahmen |
| § 7 Geldwäschebeauftragter |
| § 8 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht |
| § 9 Gruppenweite Pflichten |
| Abschnitt 3 Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden |
| § 10 Allgemeine Sorgfaltspflichten |
| § 11 Identifizierung; Erhebung von Angaben zum Zweck der Identifizierung |
| § 12 Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung, Verordnungsermächtigung |
| § 13 Verfahren zur Überprüfung von Angaben zum Zweck der Identifizierung, Verordnungsermächtigung |
| § 14 Vereinfachte Sorgfaltspflichten, Verordnungsermächtigung |
| § 15 Verstärkte Sorgfaltspflichten, Verordnungsermächtigung |
| § 15a Verstärkte Sorgfaltspflichten bei der Übertragung von Kryptowerten von einer selbst gehosteten oder an eine selbst gehostete Adresse |
| § 16 Besondere Vorschriften für das Glücksspiel im Internet |
| § 16a Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien |
| § 17 Ausführung der Sorgfaltspflichten durch Dritte, vertragliche Auslagerung |
| Abschnitt 4 Transparenzregister |
| § 18 Einrichtung des Transparenzregisters und registerführende Stelle |
| § 19 Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten |
| § 19a Angaben zu Immobilien |
| § 19b Erfassung und Zuordnung von Immobilien |
| § 20 Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Vereinigungen |
| § 20a Automatische Eintragung für Vereine |
| § 21 Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Rechtsgestaltungen |
| § 22 Zugängliche Dokumente und Datenübermittlung an das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung |
| § 23 Einsichtnahme in das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung |
| § 23a Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle |
| § 23b Meldung von Unstimmigkeiten bei der Zuordnung von Immobilien |
| § 24 Gebühren und Auslagen, Verordnungsermächtigung |
| § 25 Übertragung der Führung des Transparenzregisters, Verordnungsermächtigung |
| § 26 Europäisches System der Registervernetzung, Verordnungsermächtigung |
| § 26a Abruf durch bestimmte Behörden |
| Abschnitt 5 Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen |
| § 27 Zentrale Meldestelle |
| § 28 Aufgaben, Aufsicht und Zusammenarbeit |
| § 28a Unterrichtung des Deutschen Bundestages |
| § 29 Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen |
| § 30 Analyse von Meldungen und Informationen |
| § 31 Auskunftsrecht gegenüber inländischen öffentlichen Stellen, Datenzugriffsrecht, Verordnungsermächtigung |
| § 32 Datenübermittlungsverpflichtung an inländische öffentliche Stellen |
| § 32a Datenübermittlung an Europol |
| § 33 Datenaustausch mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union |
| § 34 Informationsersuchen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit |
| § 35 Datenübermittlung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit |
| § 36 Automatisierter Datenabgleich im europäischen Verbund |
| § 37 Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten aus automatisierter Verarbeitung und bei Speicherung in automatisierten Dateien |
| § 38 Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Vernichtung personenbezogener Daten, die weder automatisiert verarbeitet werden noch in einer automatisierten Datei gespeichert sind |
| § 38a Protokollierung von Informationsersuchen, Statistik, Verordnungsermächtigung |
| § 39 Errichtungsanordnung |
| § 40 Sofortmaßnahmen |
| § 41 Rückmeldung an Verpflichtete und Behörden |
| § 42 Benachrichtigung von inländischen öffentlichen Stellen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen |
| Abschnitt 6 Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen von Sachverhalten |
| § 43 Meldepflicht von Verpflichteten, Verordnungsermächtigung |
| § 44 Meldepflicht von Aufsichtsbehörden |
| § 45 Form der Meldung, Registrierungspflicht, Ausführung durch Dritte, Verordnungsermächtigung |
| § 46 Durchführung von Transaktionen |
| § 47 Verbot der Informationsweitergabe, Verordnungsermächtigung |
| § 48 Freistellung von der Verantwortlichkeit |
| § 49 Informationszugang und Schutz der meldenden Beschäftigten |
| Abschnitt 7 Aufsicht, Zusammenarbeit, Bußgeldvorschriften, Datenschutz |
| § 50 Zuständige Aufsichtsbehörde |
| § 51 Aufsicht, Verordnungsermächtigung |
| § 51a Verarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden |
| § 52 Mitwirkungspflichten; Verordnungsermächtigung |
| § 53 Hinweise auf Verstöße |
| § 54 Verschwiegenheitspflicht |
| § 55 Zusammenarbeit mit anderen Behörden |
| § 56 Bußgeldvorschriften |
| § 57 Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und von unanfechtbaren Bußgeldentscheidungen |
| § 58 Datenschutz |
| § 59 Übergangsregelung |
| Anlage 1 Faktoren für ein potenziell geringeres Risiko (zu den §§ 5, 10, 14, 15) |
| Anlage 2 Faktoren für ein potenziell höheres Risiko (zu den §§ 5, 10, 14, 15) |