Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz)
- Bremen -

Vom 27. Januar 2015
(Brem.GBl. Nr. 12 vom 29.01.2015 S. 26)



Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Das Bremische Tariftreue- und Vergabegesetz vom 24. November 2009 (Brem.GBl. S. 476, SaBremR 63-h-2), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.07.2012 (Brem.GBl. S. 300), wird wie folgt geändert:

1. In § 4 werden die bisherigen Sätze 1 und 2 zu Absatz 1.

2. In § 4 wird Absatz 2 wie folgt gefasst:

"(2) Die Organisation von Vergaben erfolgt ab dem 1.5.2015 nach einheitlichen Vertragsbedingungen, Verfahrens- und Formvorschriften über eine zentrale Service- und Koordinierungsstelle, soweit es sich nicht um Liefer- oder Dienstleistungen handelt. Das Nähere regelt eine Rechtsverordnung."

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft

ID 152791

ENDE

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