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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Hessischen Glücksspielgesetzes
- Hessen -

Vom 13. Dezember 2024
(GVBl. Nr. 82 vom 18.12.2024)



Artikel 1
Änderung des Hessischen Glückspielgesetzes

Das Hessische Glücksspielgesetz vom 17. Juni 2021 (GVBl. S. 302), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 94), wird wie folgt geändert:

§ 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

1. In Nr. 1 wird die Angabe "24.341 570" durch "26.077 490" ersetzt.

2. In Nr. 2 wird das Wort "freien" durch "Freien" ersetzt, nach dem Wort "Wohlfahrtspflege" die Angabe "in Hessen e. V." eingefügt und die Angabe "6.411 790" durch "6.869 047" ersetzt.

3. In Nr. 3 wird nach dem Wort "Jugendring" die Angabe "e. V." eingefügt und die Angabe "2.613 600" durch "2.799 989" ersetzt.

4. In Nr. 4 wird die Angabe "25. Juni 2020 (GVBl. S. 436)" durch "10. Juli 2024 (GVBl. 2024 Nr. 31)" und die Angabe "7.950 910" durch "8.517 930" ersetzt.

5. In Nr. 5 wird nach dem Wort "Jugend" das Wort "Hessen" eingefügt und die Angabe "748 990" durch "802 404" ersetzt.

Artikel 2
Änderung des Hessischen Glückspielgesetzes ab dem 1. Januar 2026

§ 6 Abs. 1 des Hessischen Glücksspielgesetzes vom 17. Juni 2021 (GVBl. S. 302), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 82), wird wie folgt geändert:

1. In Nr. 1 wird die Angabe "26.077 490" durch "27.813 410" ersetzt.

2. In Nr. 2 wird die Angabe "6.869 047" durch "7.326 304" ersetzt.

3. In Nr. 3 wird die Angabe "2.799 989" durch "2.986 378" ersetzt.

4. In Nr. 4 wird die Angabe "8.517 930" durch "9.084 949" ersetzt.

5. In Nr. 5 wird die Angabe "802 404" durch "855 819" ersetzt.

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt Art. 2 am 1. Januar 2026 in Kraft.

ID 243084

ENDE

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