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Regelwerk

Änderungstext

Dritte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge
- Thüringen -

Vom 2. Dezember 2019
(ThürStAnz. Nr. 51/52 vom 23.12.2019 S. 2206)



Die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 16. September 2014 (ThürStAnz Nr. 41/2014 S. 1299) in der Fassung der Zweiten Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 20. Oktober 2015 (ThürStAnz Nr. 45/2015 S.1988) wird wie folgt geändert:

I.

Nr. 21 Inkrafttreten wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
21 Inkrafttreten

Die Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

"21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Die Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft."

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

ID 200668

ENDE

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(Stand: 19.08.2020)

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