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Änderungstext
Dritte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge
- Thüringen -
Vom 2. Dezember 2019
(ThürStAnz. Nr. 51/52 vom 23.12.2019 S. 2206)
Die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 16. September 2014 (ThürStAnz Nr. 41/2014 S. 1299) in der Fassung der Zweiten Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 20. Oktober 2015 (ThürStAnz Nr. 45/2015 S.1988) wird wie folgt geändert:
Nr. 21 Inkrafttreten wird wie folgt neu gefasst:
| alt | neu |
| 21 Inkrafttreten
Die Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. |
"21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft." |
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
ID 200668
| ENDE |
(Stand: 19.08.2020)
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