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Änderungstext
Vierte Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge
- Thüringen -
Vom 2. April 2020
(ThürStAnz. Nr. 16 vom 20.04.2020 S. 613)
Die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 16. September 2014 (ThürStAnz Nr. 41/2014 S. 1299), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 2. Dezember 2019 (ThürStAnz Nr. 51 + 52/2019 S. 2206), wird wie folgt geändert:
1. Nach Nummer 1.2.2.1 Abs. 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:
"(1a) Abweichend von Absatz 1 ist bei der Vergabe von Bauleistungen, deren Vergabeverfahren im Zeitraum vom 3. April 2020 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 beginnen, ohne weitere Einzelbegründung
zulässig. Satz 1 gilt auch bei der Vergabe von Bauleistungen zu Wohnzwecken in Abweichung von § 3a Abs. 2 Nr. 1 Fußnote 1 Abschnitt 1 VOB/a und in Abweichung von § 3a Abs. 3 Fußnote 2 Abschnitt 1 VOB/A."
2. Nach Nummer 1.2.2.2 Abs. 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:
"(1a) Abweichend von Absatz 1 ist bei der Vergabe von Liefer- und gewerblichen Dienstleistungen, deren Vergabeverfahren im Zeitraum vom 3. April 2020 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 beginnen, ohne weitere Einzelbegründung
zulässig."
3. Der Nummer 21 wird folgender Satz angefügt:
"Abweichend von Satz 1 treten Nummer 1.2.2.1 Abs. 1a und Nummer 1.2.2.2 Abs. 1a mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft."
4. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 3. April 2020 in Kraft.
ID 200669
| ENDE |
(Stand: 19.08.2020)
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