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Änderungstext
Erste Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge
- Thüringen -
Vom 9. Dezember 2021
(ThürStAnz. Nr. 52 vom 27.12.2021 S. 2179)
Die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 22. September 2021 (ThürStAnz Nr. 43/2021 S. 1705) wird wie folgt geändert:
1. Nummer 1.2.2.1 Absatz 1a wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird die Datumsangabe "31. Dezember 2021" durch die Datumsangabe "30. Juni 2022" ersetzt.
b) Satz 2 wird ersatzlos
Satz 1 gilt auch bei der Vergabe von Bauleistungen zu Wohnzwecken in Abweichung von § 3a Abs. 2 Nr. 1 Fußnote 1 Abschnitt 1 VOB/a und in Abweichung von § 3a Abs. 3 Fußnote 2 Abschnitt 1 VOB/A.
gestrichen.
2. Nummer 1.2.2.2 Absatz 1a wird wie folgt geändert:
a) Die Datumsangabe "31. Dezember 2021" wird durch die Datumsangabe "30. Juni 2022" ersetzt.
b) Die Betragsangaben "214.000 Euro" werden jeweils durch die Betragsangabe "215.000 Euro" ersetzt.
3. In Nummer 21 Satz 2 wird die Datumsangabe "31. Dezember 2021" durch die Datumsangabe "30. Juni 2022" ersetzt.
4. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt Nummer 2 Buchstabe b dieser Verwaltungsvorschrift am 1. Januar 2022 in Kraft.
ID: 212805
| ENDE |
(Stand: 10.01.2022)
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