Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft

PuplG
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Erster Abschnitt
Rechnungslegung von Unternehmen

§ 1 Zur Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen

§ 2 Beginn und Dauer der Pflicht zur Rechnungslegung

§ 3 Geltungsbereich

§ 4 Gesetzliche Vertreter, Aufsichtsrat, Feststellung, Gericht

§ 5 Aufstellung von Jahresabschluß und Lagebericht

§ 6 Prüfung durch die Abschlußprüfer

§ 7 Prüfung durch den Aufsichtsrat

§ 8 Feststellung des Jahresabschlusses

§ 9 Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfung durch die das Unternehmensregister führende Stelle

§ 10 Nichtigkeit des Jahresabschlusses Der Jahresabschluß ist nichtig, wenn er

Zweiter Abschnitt
Rechnungslegung von Konzernen

§ 11 Zur Rechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen

§ 12 Beginn und Dauer der Pflicht zur Konzernrechnungslegung

§ 13 Aufstellung von Konzernabschluß und Konzernlagebericht

§ 14 Prüfung des Konzernabschlusses

§ 15 Offenlegung des Konzernabschlusses

§ 16 -

Dritter Abschnitt
Straf-, Bußgeld- und Schlußvorschriften

§ 17 Unrichtige Darstellung

§ 18 Verletzung der Berichtspflicht

§ 19 Verletzung der Geheimhaltungspflicht

§ 19a Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen

§ 20 Bußgeldvorschriften

§ 21 Festsetzung von Ordnungsgeld

§ 21a Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle

§ 22 Erstmalige Anwendung geänderter Vorschriften

§ 23