Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft

SchuTSEV
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§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Schutz von zu Sicherheitszwecken betriebenen Sende- und Empfangsfunkanlagen

§ 4 Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 5 Schutz von Flugfunk- Frequenzen

§ 6 Inkrafttreten

Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1)
Nach § 3 bundesweit besonders zu schützende Frequenzbereiche

Anlage 2 (zu § 3 Abs. 1)
Grenzwerte der Störfeldstärke von leitergebundenen Telekommunikationsanlagen und - netzen

Anlage 3 (zu § 3 Abs. 1)
Messvorschrift für Störaussendungen aus leitungsgebundenen Telekommunikationsanlagen und - netzen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 3 GHz

1 Allgemeine Einführung

1.1 Geltungsbereich
1.2 Frequenzbereich
1.3 Messverfahren
1.4 Grenzwerte

2 Begriffe und Abkürzungen

3 Übersicht über die Messverfahren

3.1 Vorgehen bei der Bearbeitung von Störungsmeldungen
3.2 Vorgehen bei der Überprüfung von TK- Anlagen und - Netzen auf Einhaltung der Anforderungen nach dieser Verordnung

4 Grundsätze zur Vorbereitung und Durchführung der Messungen

4.1 Allgemeines
4.2 Betriebsparameter des TK- Netzes
4.3 Wahl der Messorte
4.4 Messentfernung
Bild 1: Abtragen des Messabstands d von der senkrechten Projektion des Verlaufs der TK- Kabeltrasse auf die Grundfläche
4.5 Grenzwerte für die zulässige Störaussendung aus TK- Anlagen und - Netzen Die Grenzwerte für den jeweiligen Frequenzteilbereich sind in Anlage 2 aufgeführt.

5 Messungen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 30 MHz

5.1 Messgeräte
5.2 Messverfahren
5.3 Messung der elektrischen Störfeldstärke
5.4 Messung des asymmetrischen Störstroms

6 Messungen im Frequenzbereich von 30 bis 3.000 MHz

6.1 Messgeräte
6.2 Messverfahren
Bild 2 : Höhenscan der Antenne
6.3 Bestimmung der elektrischen Feldstärke

7 Messung der Störstrahlungsleistung im Frequenzbereich von 30 bis 3.000 MHz

7.1 Messgeräte
7.2 Messentfernung
7.3 Standort der Messantenne
7.4 Standort der Substitutionsantenne
7.5 Messverfahren

8 Hilfsträgerverfahren

8.1 Pegelbestimmung und Einstellungen
8.2 Bestimmung

9 Aufbereitung der Messergebnisse und Vergleich mit dem Grenzwert

9.1 Korrekturen der Messergebnisse bei Messung mit dem Quasispitzenwert- Detektor
9.2 Korrekturen der Messergebnisse bei Messung mit Spitzenwert- Detektor
9.3 Behandlung der Messunsicherheit

Anhang 1 Festlegungen zur Messung der gemäß dieser Verordnung geltenden Grenzwerte für leitergebundene Telekommunikationsanlagen und - netze

Tabelle A.1 Korrekturfaktoren Freiraum- Freifeld

Anhang 1a Grenzwert für den Störstrom

Anhang 2 Korrektur des vom Quasispitzenwert- Detektor angezeigten Pegelwerts bei geringen Abständen von (S+N)/N

Anhang 3 Bestimmung der Messunsicherheit

A.3.1 Messunsicherheit bei Feldstärkemessungen

Tabelle A.3.1 Einflussgrößen bei der Bestimmung Messunsicherheit bei Feldstärkemessungen im Frequenzbereich bis 1.000 MHz

A.3.2 Messunsicherheit bei geringem Abstand (S+N)/N

Tabelle A.3.2 Beitrag des Quasispitzenwert- Detektors bei geringem Abstand (S+N)/N

A.3.3 Messunsicherheit bei Messung der Störstrahlungsleistung

Anhang 4 Korrektur des vom Spitzenwert- oder Mittelwert- Detektor angezeigten Pegelwerts bei geringen Abständen von (S+N)/N

A.4.1 Problembeschreibung

A.4.2 Messverfahren

Tabelle A.4.1 Kombinationen von Störaussendung und Umgebungsfeldstärken

A.4.3 Korrektur des Messergebnisses bei Überlagerung

Bild A.4.1 Bestimmung der Amplitude des Störsignals mittels des Amplitudenverhältnisses d und des Faktors i

Anhang 5 Anforderungen an einen aktiven Dipol