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Regelwerk

Bekanntmachung über die Aufstellung des Frequenznutzungsplans gemäß § 54 des Telekommunikationsgesetzes ( TKG);
Fertigstellung und Veröffentlichung des aktualisierten vollständigen Frequenznutzungsplans mit Stand April 2008

Vom 2. April 2008
(BAnz. Nr. 54 vom 09.04.2008 S. 1266)



In ihrem Amtsblatt 6/2008 vom 9. April 2008 gibt die Bundesnetzagentur Folgendes bekannt:

Gemäß § 54 TKG hat die Bundesnetzagentur einen Frequenznutzungsplan zu erstellen. Es handelt sich hierbei um eine umfangreiche Übersicht über alle Frequenznutzungen in der Bundesrepublik Deutschland; diese Übersicht umfasst den gesamten Frequenzbereich von 9 kHz bis 275 GHz und enthält Informationen über die Frequenzbereichszuweisungen an Funkdienste sowie über die in den einzelnen Frequenzteilbereichen zulässigen Frequenznutzungen und über deren Frequenznutzungsbedingungen.

Die bisherige Version des Frequenznutzungsplans vom Mai 2006 basierte auf der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 28. September 2004 (BGBl. I S. 2499), die die Ergebnisse und Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2000 der internationalen Fernmeldeunion in nationales Recht umsetzte. Im August 2006 trat die erste Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung in Kraft, die die Ergebnisse und Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2003 der internationalen Fernmeldeunion in nationales Recht umsetzte. Auf der Grundlage dieser Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 23. August 2006 (BGBl. I S. 1977) sowie auf der Grundlage der Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung vom 26. April 2001 (BGBl. I S. 827), die zuletzt durch Artikel 464 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, hat die Bundesnetzagentur den bisherigen Frequenznutzungsplan vollständig überarbeitet und aktualisiert.

In der Verfügung 56/2007 im Amtsblatt 19/2007 vom 26. September 2007 hatte die Bundesnetzagentur die Fertigstellung des Entwurfs des aktualisierten Frequenznutzungsplans angekündigt und damit das Verfahren nach der Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung zur Beteiligung der interessierten Kreise der Öffentlichkeit eingeleitet.

Anregungen und Bedenken zum Entwurf des aktualisierten Frequenznutzungsplans konnten innerhalb einer Frist von sechs Wochen bei der Bundesnetzagentur vorgebracht werden; sie wurden anschließend für die Dauer eines Monats öffentlich auf den Internet-Seiten der Bundesnetzagentur zur Kenntnisnahme ausgelegt.

Die Bundesnetzagentur hat die vorgebrachten Anregungen und Bedenken geprüft und anschließend den aktualisierten Frequenznutzungsplan fertig gestellt. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur über die endgültigen Inhalte des Frequenznutzungsplans erfolgte unter Würdigung der Ergebnisse des gesamten Verfahrens nach Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung.

Einer nachträglichen Überarbeitung bedürfen Teile der Frequenznutzungsteilpläne 227 (Einträge 227008 und 227009) und 228 (Einträge 228002 und 228003), bei denen aufgrund von vorgebrachten Anregungen und Bedenken der interessierten Kreise eine wesentliche Änderung der Einträge gegenüber dem nach § 6 Abs. 1 Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung zur Anhörung gestellten Entwurf (Stand September 2007) geboten erscheint. Für wesentliche Änderungen sieht die Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung eine erneute Beteiligung der interessierten Kreise vor. Die im vorliegenden aktualisierten Frequenznutzungsplan enthaltenen und von o. a. Überarbeitung betroffenen Einträge entsprechen daher zunächst noch den Einträgen im Entwurf des Frequenznutzungsplans vom September 2007 und gelten in dieser Fassung bis zum Abschluss des Änderungsverfahrens. Die Einträge sind mit einem Hinweis auf die noch laufende Überarbeitung versehen und somit kenntlich gemacht. Nach Einarbeitung der wesentlichen Änderungen wird gemäß § 6 Abs. 2 Satz 4 Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung eine Mitteilung über die Fertigstellung der geänderten Entwürfe veröffentlicht und den interessierten Kreisen erneut eine Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.

Die Bundesnetzagentur hat damit den aktualisierten vollständigen Frequenznutzungsplan mit Stand April 2008 fertig gestellt. Der Frequenznutzungsplan besteht aus insgesamt 486 Frequenznutzungsteilplänen und umfasst den gesamten Frequenzbereich von 9 kHz bis 275 GHz; er ist in folgende Abschnitte aufgeteilt:

Gedruckte Exemplare des Frequenznutzungsplans können ab sofort über die folgende Anschrift unter Angabe des Empfängers schriftlich (mittels Brief, Telefax oder elektronischer Post) bestellt werden:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Dienststelle 214a (Frequenznutzungsplan)
Tulpenfeld 4 53113 Bonn oder
Postfach 8001 53105 Bonn
Telefax: 02 28/14-61 25
E-Mail: Wolfgang.Becker@bnetza.de

Der Versand des Frequenznutzungsplans erfolgt für Behörden oder Firmen gegen Rechnung, bei Privatpersonen vorzugsweise gegen Nachnahme. Der Frequenznutzungsplan kann als Paket nicht an eine Postfachanschrift versendet werden.

Der Abgabepreis für den Frequenznutzungsplan beträgt für die komplette Ausgabe als Loseblattsammlung im 4fach-Ringordner je Exemplar 18 Euro zuzüglich Versand- und ggf. Nachnahmekosten.

Der bisherige Frequenznutzungsplan mit Stand Mai 2006 verliert hiermit vollständig seine Gültigkeit. Die bei der Bundesnetzagentur registrierten Empfänger des bisherigen Frequenznutzungsplans werden über die Veröffentlichung des aktualisierten Frequenznutzungsplans soweit wie möglich zusätzlich elektronisch informiert.

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(Stand: 16.06.2018)

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