Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft

TranspRLDV
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§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Anforderungen an die Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens vom Meldepflichtigen

§ 3 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 4 Pflichten des Market Makers im Zusammenhang mit der Nichtberücksichtigung von Stimmrechten

§ 5 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Fristen für die Veröffentlichungspflichten des Emittenten

§ 6 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Veröffentlichungspflichten des Emittenten in Bezug auf eigene Aktien

§ 7 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Veröffentlichungspflichten des Emittenten in Bezug auf die Gesamtzahl der Stimmrechte

§ 8 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Ausnahmen von der Zurechnung von Stimmrechten im Sinne des § 22 Absatz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes

§ 9 Gleichwertigkeit der Anforderungen an Mitteilungspflichten des Emittenten

§ 10 Mindestinhalt des nicht konsolidierten verkürzten Abschlusses

§ 11 Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

§ 12 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die im Lagebericht enthaltenen Informationen

§ 13 Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Zwischenlagebericht

§ 14 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Verantwortlichkeit

§ 15 (aufgehoben)

§ 16 Gleichwertigkeit der Anforderungen bei einem Konzernabschluss

§ 17 Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Jahresabschluss

§ 18 Anforderungen an die Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens vom Bieter

§ 19 Mitteilungspflichten des Bieters gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 20 (aufgehoben)

§ 21 (aufgehoben)

§ 22 (aufgehoben)

§ 23 Übergangsbestimmung

§ 24