Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft

WertpapierprospektG
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Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Ausnahmen von der Prospektpflicht und Regelungen zum Wertpapier-Informationsblatt

§ 3 Ausnahmen von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts

§ 4 Wertpapier-Informationsblatt; Verordnungsermächtigung

§ 5 Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung; Veröffentlichung durch die Bundesanstalt

§ 6 Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger

§ 7 Werbung für Angebote, für die ein Wertpapier-Informationsblatt zu veröffentlichen ist

Abschnitt 3
Prospekthaftung und Haftung bei Wertpapier-Informationsblättern

§ 8 Prospektverantwortliche

§ 9 Haftung bei fehlerhaftem Börsenzulassungsprospekt

§ 10 Haftung bei sonstigem fehlerhaften Prospekt

§ 11 Haftung bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt

§ 12 Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Prospekt

§ 13 Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt

§ 14 Haftung bei fehlendem Prospekt

§ 15 Haftung bei fehlendem Wertpapier-Informationsblatt

§ 16 Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche

Abschnitt 4
Zuständige Behörde und Verfahren

§ 17 Zuständige Behörde

§ 18 Befugnisse der Bundesanstalt

§ 19 Verschwiegenheitspflicht

§ 20 Sofortige Vollziehung

Abschnitt 5
Sonstige Vorschriften

§ 21 Anerkannte Sprache

§ 22 Elektronische Einreichung, Aufbewahrung

§ 23 Gebühren und Auslagen

§ 24 Bußgeldvorschriften

§ 25 Maßnahmen bei Verstößen

§ 26 Datenschutz

§ 27 Übergangsbestimmungen zur Aufhebung des Verkaufsprospektgesetzes

§ 28 Übergangsbestimmungen zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen

§§ 28a bis 30 (aufgehoben)

§ 31 (jetzt § 20)

§ 32