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Regelwerk

Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung *

Vom 21. November 2007
(BGBl. I Nr. 58 vom 28.11.2007 S. 2602)


Auf Grund des § 31a Abs. 8 Satz 1 und des § 34a Abs. 5 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708), von denen § 31a Abs. 8 Satz 1 durch Artikel 1 Nr. 17 eingefügt und § 34a Abs. 5 Satz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nr. 23 des Gesetzes vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

Artikel 1
Änderung der Wertpapierdienstleistungs- Verhaltens- und Organisationsverordnung

Die Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1432) wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 Buchstabe c wird die Angabe " § 31 Abs. 7" durch die Angabe " § 31a Abs. 7" ersetzt.

b) In Nummer 7 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

c) Die neue Nummer 8 wird angefügt.

2. In § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 werden die Wörter "oder als geeignete Gegenpartei behandelt" gestrichen.

3. Nach § 9 wird der neue § 9a eingefügt.

4. Nach § 14 wird der neue § 14a eingefügt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

*) Diese Verordnung dient der weiteren Umsetzung der Richtlinie 2006/ 73/EG der Kommission vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie (ABl. EU Nr. L 241 S. 26).

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