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Regelwerk

Änderungstext

Fuenfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung

Vom 23. März 2009
(BGBl. I Nr. 17 vom 01.04.2009 S. 653)



Auf Grund des § 1 des Preisangabengesetzes vom 3. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1429), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

Artikel 1

§ 1 Absatz 5 der Preisangabenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4197), die durch § 20 Absatz 9 des Gesetzes vom 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1414) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

alt neu
 (5) Bestehen für Waren oder Leistungen Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als vier Monaten, so können abweichend von Absatz 1 Satz 1 für diese Fälle Preise mit einem Änderungsvorbehalt angegeben werden; dabei sind auch die voraussichtlichen Liefer- und Leistungsfristen anzugeben. Die Angabe von Preisen mit einem Änderungsvorbehalt ist auch zulässig bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden. "(5) Die Angabe von Preisen mit einem Änderungsvorbehalt ist abweichend von Absatz 1 Satz 1 nur zulässig
  1. bei Waren oder Leistungen, für die Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als vier Monaten bestehen, soweit zugleich die voraussichtlichen Liefer- und Leistungsfristen angegeben werden,
  2. bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden, oder
  3. in Prospekten eines Reiseveranstalters über die von ihm veranstalteten Reisen, soweit der Reiseveranstalter gemäß § 4 Absatz 2 der BGB-Informationspflichten-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 2002 (BGBl. I S. 3002), die zuletzt durch die Verordnung vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2069) geändert worden ist, den Vorbehalt einer Preisanpassung in den Prospekt aufnehmen darf und er sich eine entsprechende Anpassung im Prospekt vorbehalten hat."

Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. November 2008 in Kraft.

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(Stand: 26.04.2021)

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