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Regelwerk
Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung

Vom 15. Mai 2013
(BGBl. I Nr. 25 vom 27.05.2013 S. 1376)



Auf Grund des § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Vermögensanlagengesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Artikel 1
Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung

Nach § 15 der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung vom 16. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3464), die durch Artikel 15 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) geändert worden ist, wird folgender §§ 15a eingefügt:

" § 15a Übergangsvorschrift zur Rechnungslegung und Prüfung des im Verkaufsprospekt enthaltenen Jahresabschlusses und Lageberichts

Für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2014 beginnen, ist § 10 in der bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8h des Verkaufsprospektgesetzes in der bis zum 31. Mai 2012 geltenden Fassung anzuwenden."

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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