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Regelwerk
Änderungstext

Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz

Vom 10. Oktober 2013
(BGBl. I Nr. 62 vom 16.10.2013 S. 3799)



Siehe Fn. 1

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

(gültig ab 01.01.2014)

Das Geschmacksmustergesetz vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

alt neu
 GeschmMG - Geschmacksmustergesetz
Gesetz über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen
"DesignG - Designgesetz
Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design".

2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 2 wird wie folgt gefasst:

" § 2 Designschutz".

b) Die Angabe zu § 3 wird wie folgt gefasst:

" § 3 Ausschluss vom Designschutz".

c) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst:

" § 7 Recht auf das eingetragene Design".

d) Die Angabe zu Abschnitt 5 wird wie folgt gefasst:

"Abschnitt 5
Eingetragenes Design als Gegenstand des Vermögens".

e) Die Angabe zu § 32 wird wie folgt gefasst:

" § 32 Angemeldete Designs".

f) Die Angabe zu § 34 wird durch die folgenden Angaben ersetzt:

" § 34 Antragsbefugnis

§ 34a Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt

§ 34b Aussetzung

§ 34c Beitritt zum Nichtigkeitsverfahren".

g) Die Angabe zu § 38 wird wie folgt gefasst:

" § 38 Rechte aus dem eingetragenen Design und Schutzumfang".

h) Die Angabe zu § 40 wird wie folgt gefasst:

" § 40 Beschränkungen der Rechte aus dem eingetragenen Design".

i) Die Angabe zu Abschnitt 9 wird wie folgt gefasst:

"Abschnitt 9
Verfahren in Designstreitsachen".

j) Die Angabe zu § 52 wird wie folgt gefasst:

" § 52 Designstreitsachen"

k) Nach der Angabe zu § 52 werden die folgenden Angaben eingefügt:

" § 52a Geltendmachung der Nichtigkeit

§ 52b Widerklage auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit".

l) Die Angabe zu § 59 wird wie folgt gefasst:

" § 59 Berühmung eines eingetragenen Designs".

m) Die Angabe zu § 60 wird wie folgt gefasst:

" § 60 Eingetragene Designs nach dem Erstreckungsgesetz".

n) Nach der Angabe zu § 62 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 62a Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes auf Gemeinschafts Geschmacksmuster".

o) Nach der Angabe zu § 63 werden die folgenden Angaben eingefügt:

" § 63a Unterrichtung der Kommission

§ 63b Örtliche Zuständigkeit der Gemeinschaftsgeschmacksmustergerichte

§ 63c Insolvenzverfahren".

p) Folgende Angabe wird angefügt:

" § 74 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz".

3. § 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 wird das Wort "Muster" durch das Wort "Design" ersetzt.

b) In Nummer 5 wird das Wort "Geschmacksmusters" durch die Wörter "eingetragenen Designs" ersetzt.

4. § 2 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird das Wort "Geschmacksmusterschutz" durch das Wort "Designschutz" ersetzt.

b) In Absatz 1 wird das Wort "Geschmacksmuster" durch die Wörter "eingetragenes Design" und das Wort "Muster" durch das Wort "Design" ersetzt.

c) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird jeweils das Wort "Muster"

durch das Wort "Design" ersetzt.

bb) In Satz 2 wird das Wort "Muster" durch das Wort "Designs" ersetzt.

d) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird jeweils das Wort "Muster"

durch das Wort "Design" ersetzt.

bb) In Satz 2 wird das Wort "Musters" durch das Wort "Designs" ersetzt.

5. § 3 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird das Wort "Geschmacksmusterschutz" durch das Wort "Designschutz" ersetzt.

b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort "Geschmacksmusterschutz" durch das Wort "Designschutz" ersetzt.

bb) In Nummer 2 wird das Wort "Muster" durch das Wort "Design" ersetzt.

cc) In den Nummern 3 und 4 wird jeweils das Wort "Muster" durch das Wort "Designs" ersetzt.

c) In Absatz 2 wird das Wort "Geschmacksmusterschutz" durch das Wort "Designschutz" ersetzt.

6. In § 4 wird das Wort "Muster" durch das Wort "Design" ersetzt.

7. § 5 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird das Wort "Muster" durch das Wort "Design" und das Wort "Musters" durch das Wort "Designs" ersetzt.

b) In Satz 2 wird das Wort "Muster" durch das Wort "Design" ersetzt.

8. In § 6 wird jeweils das Wort "Muster" durch das Wort "Design" ersetzt.

9. § 7 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird das Wort "Geschmacksmuster" durch die Wörter "eingetragene Design" ersetzt.

b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird das Wort "Geschmacksmuster" durch die Wörter "eingetragene Design" ersetzt.

bb) In Satz 2 wird das Wort "Muster" durch das Wort "Design" und das Wort "Geschmacksmuster" durch die Wörter "eingetragene Design" ersetzt.

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