Regelwerk

Änderungstext

Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung

Vom 2. Juli 2016
(BGBl. I Nr. 32 vom 02.07.2016 S. 1569)



Auf Grund des § 21 Absatz 3, des § 25 Absatz 5 und des § 25a Absatz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes, die durch Artikel 1 Nummer 23 bis 25 des Gesetzes vom 30. Juni 2016 (BGBl. I S. 1514) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

Artikel 1

In der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung vom 13. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3376), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029) geändert worden ist, wird die Anlage wie folgt gefasst:

alt neu
Anlage
(zu § 17 Absatz 1 bis 3)

an die BaFin per Fax (+49(0)228 4108-3119) oder per Post (BaFin, Referat Wa 12 / Wa 13, Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main) und an den Emittenten

[ ] Stimmrechtsmitteilung

oder

[ ] Korrektur einer am _______________ veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten (Name, Anschrift)
2. Grund der Mitteilung (mehrere Angaben möglich)

[ ] Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

[ ] Erwerb/Veräußerung von Instrumenten

[ ] Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

[ ] Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Name: Registrierter Sitz und Staat:
4. Namen der Aktionäre mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
5. Datum der Schwellenberührung
6. Gesamtstimmrechtsanteile
Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) Anteil Instrumente (Summe 7.b.1. + 7.b.2.) Summe Anteile
(Summe 7.a. + Gesamtzahl 7.b.)
Stimmrechte
neu % % %
letzte Mitteilung % % %
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)
ISIN absolut in %
direkt
(§ 21 WpHG)
zugerechnet
(§ 22 WpHG)
direkt
(§ 21 WpHG)
zugerechnet
(§ 22 WpHG)
% %
% %
Summe %
b.1. Instrumente i. S. d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG (bitte Anlage verwenden bei mehr als 3 Instrumenten)
Art des Instruments Fälligkeit/ Verfall Ausübungszeitraum/Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
%
%
Summe %


b.2. Instrumente i. S. d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (bitte Anlage verwenden bei mehr als 3 Instrumenten)
Art des Instruments Fälligkeit/ Verfall Ausübungszeitraum/Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
%
%
Summe %
8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen (bitte Zutreffendes ankreuzen)

[ ] Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

[ ] Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen (bitte Anlage verwenden bei mehr als 4 Unternehmen; in diesem Fall bitte der Mitteilung an die BaFin auch immer ein Organigramm beifügen):

Unternehmen Stimmrechte in %,
wenn 3 % oder höher
Instrumente in %,
wenn 5 % oder höher
Summe in %,
wenn 5 % oder höher
% % %
% % %
% % %
% % %
9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG
(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung:______ % (entspricht Stimmrechten)

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