Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung

Vom 6. November 2017
(BGBl. I Nr. 72 vom 10.11.2017 S. 3733)



Auf Grund des § 53 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2012 (BGBl. I S. 958) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der von Frequenzzuweisungen betroffenen Kreise:

Artikel 1
Änderung der Frequenzverordnung

Die Anlage Frequenzzuweisungstabelle für die Bundesrepublik Deutschland der Frequenzverordnung vom 27. August 2013 (BGBl. I S. 3326), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Mai 2015 (BGBl. I S. 780) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:s

1. Teil A Frequenzzuweisungen und Nutzungsbestimmungen wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 75 wird in der Spalte "Frequenzbereich (kHz)" die Angabe "5.275-5 450" durch die Angabe "5.275-5.351,5" ersetzt.

b) Nach Nummer 75 wird folgende Nummer 75a eingefügt:

Lfd.
Nr.
Frequenzbereich
(kHz)
Zuweisung an Funkdienste Nutzung
"75A 5.351,5-5.366,5 FESTER FUNKDIENST
MOBILFUNKDIENST außer mobiler Flugfunkdienst
ziv., mil.".
25 Amateurfunkdienst D133B

c) In Nummer 76 wird in der Spalte "Frequenzbereich (kHz)" die Angabe "5.450-5.480" durch die Angabe "5.366,5-5.480" ersetzt.

d) In Nummer 85 wird in der Spalte "Zuweisung an Funkdienste" die Angabe "D1 38A" gestrichen.

e) In Nummer 175 wird in der Spalte "Frequenzbereich (kHz)"nach der Angabe "25.550-25.670"die Angabe "D149" eingefügt.

f) In Nummer 195 wird in der Spalte "Nutzung" die Angabe "ziv.," gestrichen.

g) In Nummer 210 werden in der Spalte "Zuweisung an Funkdienste" nach den Wörtern "MOBILER FLUGFUNKDIENST (OR) MOBILER LANDFUNKDIENST 13" die Wörter "MOBILER SEEFUNKDIENST" eingefügt.

h) In Nummer 214 wird in der Spalte "Frequenzbereich (MHz)" die Angabe "D220" gestrichen und in der Spalte "Zuweisung an Funkdienste" werden die Wörter "D224a NAVIGATIONSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN D224B" gestrichen.

i) In Nummer 219 wird in der Spalte "Frequenzbereich (MHz)" die Angabe "156,8375-161,9625"durch die Angabe "156,8375-161,9375" ersetzt.

j) Nach Nummer 219 wird folgende Nummer 219a eingefügt:

Lfd.
Nr.
Frequenzbereich
(MHz)
Zuweisung an Funkdienste Nutzung
"219A 161,9375-161,9625 MOBILFUNKDIENST außer mobiler Flugfunkdienst ziv.".
D226 Mobiler Seefunkdienst über Satelliten
3531 (Erde - Weltraum) D228AA

k) In Nummer 221 werden in der Spalte"Zuweisung an Funkdienste" nach den Wörtern "MOBILFUNKDIENST außer mobiler Flugfunkdienst" die Wörter "Mobiler Seefunkdienst über Satelliten (Erde - Weltraum) D228AA" eingefügt.

l) In Nummer 223 wird in der Spalte "Frequenzbereich (MHz)" die Angabe "D227A" gestrichen.

m) In Nummer 237 wird in der Spalte"Frequenzbereich (MHz)" die Angabe "D220" gestrichen und werden in der Spalte "Zuweisung an Funkdienste" die Wörter "D224a NAVIGATIONSFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN D224B" gestrichen.

n) In Nummer 242 wird in der Spalte"Frequenzbereich (MHz)" nach der Angabe "403-406" die Angabe "D265" eingefügt.

o) In Nummer 243 wird in der Spalte "Frequenzbereich (MHz)" nach der Angabe "406-406,1 " die Angabe "D265" eingefügt.

p) In Nummer 244 wird in der Spalte "Frequenzbereich (MHz)" nach der Angabe "D149" die Angabe "D265" eingefügt.

q) In Nummer 248 wird in der Spalte "Zuweisung an Funkdienste" die Angabe "D286A" durch die Angabe "D286AA" ersetzt.

r) In Nummer 249a wird in der Spalte "Frequenzbereich (MHz)" die Angabe "353136A41 " durch die Angabe "53136A41" ersetzt, in der Spalte "Zuweisung an Funkdienste" nach den Wörtern "MOBILFUNKDIENST außer mobiler Flugfunkdienst" die Angabe "D317A" eingefügt und in der Spalte "Nutzung" die Angabe "ziv." durch die Angabe "ziv., mil." ersetzt.

s) In Nummer 250 wird in der Spalte"Frequenzbereich (MHz)" die Angabe "353136" durch die Angabe "3531" ersetzt.

t) In Nummer 253 wird in der Spalte "Zuweisung an Funkdienste" nach der Angabe "D328" die Angabe "D328AA" eingefügt.

u) In Nummer 260 wird in der Spalte "Frequenzbereich (MHz)" nach der Angabe "31 " die Angabe "38" eingefügt.

v) In Nummer 262 wird in der Spalte "Zuweisung an Funkdienste" nach den Wörtern "MOBILFUNKDIENST außer mobiler Flugfunkdienst" die Angabe "D341A" eingefügt.

w) In Nummer 263 wird in der Spalte "Zuweisung an Funkdienste" nach den Wörtern "MOBILFUNKDIENST außer mobiler Flugfunkdienst" die Angabe "D341A" eingefügt.

x) In Nummer 264 werden in der Spalte "Zuweisung an Funkdienste" die Wörter "FESTER FUNKDIENST" und die Angabe "(R)" gestrichen und wird in der Spalte "Nutzung" die Angabe ", ziv., mil." durch die Angabe "ziv." ersetzt.

y) In Nummer 265 wird in der Spalte "Zuweisung an Funkdienste" nach den Wörtern "MOBILFUNKDIENST außer mobiler Flugfunkdienst" die Angabe "D341A" eingefügt.

z) In Nummer 266 wird in der Spalte "Frequenzbereich (MHz)" nach der Angabe "31" die Angabe "38" eingefügt.

aa) In Nummer 273 werden in der Spalte "Zuweisung an Funkdienste" die Wörter "Fester Funkdienst D362B" gestrichen.

bb) In Nummer 288 werden in der Spalte "Zuweisung an Funkdienste" die Wörter "WETTERHILFENFUNKDIENST 3 WETTERFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN 3 (Richtung Weltraum - Erde) Fester Funkdienst 25" durch die Wörter "WETTERHILFENFUNKDIENST WETTERFUNKDIENST ÜBER SATELLITEN (Richtung Weltraum - Erde) FESTER FUNKDIENST 25" ersetzt und wird in der Spalte "Nutzung" die Angabe "ziv." durch die Angabe "mil." ersetzt.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion