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Regelwerk

Änderungstext

Vierte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeigeverordnung

Vom 19. Oktober 2018
(BGBl. Nr. 36 vom 29.10.2018 S. 1758)



Auf Grund

verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

Artikel 1

Die Wertpapierhandelsanzeigeverordnung vom 13. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3376), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. November 2017 (BGBl. I S. 3727) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Nummer 10 werden nach dem Wort "Wertpapierhandelsgesetzes," die Wörter "wobei die Vorschriften der Stimmrechtsmitteilungsverordnung zu Art und Form der Mitteilung unberührt bleiben," eingefügt.

2. In § 8 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "oder Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Unterabsatz 2" gestrichen.

3. § 14 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 14 Art, Form und Sprache der Mitteilung

Mitteilungen nach §§ 33 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 39 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes sind schriftlich oder mittels Telefax in deutscher oder englischer Sprache an den Emittenten und die Bundesanstalt zu übersenden. Der Übersendung nach Satz 1 steht es gleich, wenn die Mitteilung über ein von der Bundesanstalt zur Verfügung gestelltes elektronisches Verfahren zur Abgabe von Mitteilungen erfolgt.

" § 14 Sprache der Mitteilungen

Mitteilungen nach § 33 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 38 Absatz 1 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes sind in deutscher oder englischer Sprache an den Emittenten und die Bundesanstalt zu übermitteln."

4. Die Anlage erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

.

Anhang


alt neu
 Anlage
(zu § 12 Absatz 1 bis 3)
Stimmrechtsmitteilung

an die BaFin per Fax (+49(0)228 4108-3119) oder per Post (BaFin, Referat Wa 12/Wa 13, Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main) und an den Emittenten

[ ] Stimmrechtsmitteilung

oder

[ ] Korrektur einer am _______________________ veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten (Name, Anschrift)
2. Grund der Mitteilung (mehrere Angaben möglich)

[ ] Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

[ ] Erwerb/Veräußerung von Instrumenten

[ ] Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Name sowie bei natürlichen Personen Geburtsdatum: Registrierter Sitz und Staat:
4. Namen der Aktionäre mit 3 % oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
5. Datum der Schwellenberührung
6. Gesamtstimmrechtsanteile
Anteil Stimmrechte
(Summe 7.a.)
Anteil Instrumente
(Summe 7.b.1. + 7.b.2.)
Summe Anteile
(Summe 7.a. + 7.b.)
Gesamtzahl Stimmrechte
neu % % %
letzte Mitteilung % % %
7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
ISIN absolut in %
Direkt
(§ 33 WpHG)
zugerechnet
(§ 34 WpHG)
Direkt
(§ 33 WpHG)
zugerechnet
(§ 34 WpHG)
% %
% %
Summe %
b.1. Instrumente i. S. d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG (bitte Anlage verwenden bei mehr als 3 Instrumenten)

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