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Regelwerk

Änderungstext

SÜG-AVV - SÜG-Ausführungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum personellen Geheimschutz und zum vorbeugenden personellen Sabotageschutz hier: Zweite Novellierung

Vom 15. Februar 2018
(GMBl. Nr. 24-26 vom 20.07.2022 S. 548)



Bezug:

1. Mein Rundschreiben/-erlass v. 15. Febr. 2018 - ÖS II 5 - 54001/11#3

2. Mein Rundschreiben/-erlass v. 30. Mai 2018 - ÖS II 5 - 54001/36#4

- RdSchr. d. BMI v. 8.6.2022 - ÖS II 5 - 54001/41#3 -

Beigefügt übersende ich

mit der Bitte, die Änderungen ab dem 15. Juni 2022 zu berücksichtigen.

Hierzu mache ich auf Folgendes aufmerksam:

  1. Zentral sind die Änderungen der Ausführungen zu § 32 Absatz 1, wonach künftig eine Reiseanzeigepflicht für alle Personen in Tätigkeiten, die eine Ü2 oder Ü3 erfordern, vorgesehen ist.
  2. Die Anzeigepflicht soll ein bzw. drei Jahre nach dem Ausscheiden der Person fortgelten.
  3. Künftig werden die Staatenlisten im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 und im Sinne von § 32 Absatz 1 SÜG getrennt geführt. Die Zusammensetzung der Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 ändert sich nicht. Die Staatenliste im Sinne von § 32 Absatz 1 SÜG gliedert sich künftig in Teil I und Teil II.

Die Obersten Bundesbehörden werden gebeten, ihre Geschäftsbereichsbehörden entsprechend zu unterrichten.

a) Zusatz nur für BK:

Ich bitte, die Änderungen - soweit zutreffend - in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des SÜG für den BND entsprechend zu berücksichtigen. Um weitere Beteiligung gemäß § 35 Absatz 4 SÜG wird gebeten.

b) Zusatz nur für BMWK (Referat RS 2):

Ich bitte, die Änderungen - soweit zutreffend - in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des SÜG im nichtöffentlichen Bereich (§§ 24-31 SÜG) entsprechend zu berücksichtigen. Um weitere Beteiligung gemäß § 35 Absatz 2 SÜG wird gebeten.

c) Zusatz nur für BMWK (Referat RS 3):

Ich bitte, die Änderungen - soweit zutreffend - im Geheimschutzhandbuch entsprechend zu berücksichtigen. Um weitere Beteiligung wird gebeten.

d) Zusatz nur für BMWK (Referat RS 1):

Ich bitte, die Änderungen - soweit zutreffend - im Leitfaden "Vorbeugender personeller Sabotageschutz im nichtöffentlichen Bereich; Satellitendatensicherheit" entsprechend zu berücksichtigen. Um weitere Beteiligung wird gebeten.

e) Zusatz nur für BMVg (Referat Recht III 3):

Ich bitte, die Änderungen - soweit zutreffend - in der ZDv A-1130/3 - Sicherheitsüberprüfung - entsprechend zu berücksichtigen. Um weitere Beteiligung gemäß § 35 Absatz 3 SÜG wird gebeten.

f) Zusatz nur für BMVg (Referat Recht II 5):

Ich bitte, die Änderungen - soweit zutreffend - in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des SÜG für das BAMAD entsprechend zu berücksichtigen. Um weitere Beteiligung gemäß § 35 Absatz 4 SÜG wird gebeten.

g) Zusatz nur für BfV (Referatsgruppe S 1; nachrichtlich: Referatsgruppe S 2, Referat I a 4): Ich bitte, die Änderungen bei der Überarbeitung der SÜG-Ausführungsvorschrift - BfV in der gebilligten Fassung zu berücksichtigen und mir sodann den Entwurf der Neufassung zur Zustimmung vorzulegen.

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Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der SÜG-Ausführungsvorschrift (2. SÜG-Ausführungsvorschrift ÄndVwV)  Anlage 1
zum RdSchr/RdErl des BMI vom 8. Juni 2022 - ÖS II 5 - 54001/41#3 -

2. SÜG-Ausführungsvorschrift ÄndVwV
Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der SÜG-Ausführungsvorschrift

vom 8. Juni 2022
(GMBl. Nr. 24-26 vom 20.07.2022 S. 548)

Nach Artikel 86 Satz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 35 Absatz 1 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), der durch Artikel 20 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S 1328) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) und dem Zuständigkeitsanpassungsgesetz vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165), erlässt das Bundesministerium des Innern und für Heimat folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift:

Artikel 1
Änderung der SÜG-Ausführungsvorschrift

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum personellen Geheimschutz und zum vorbeugenden personellen Sabotageschutz - SÜG-Ausführungsvorschrift ( SÜG-AVV) - vom 15. Februar 2018, zuletzt geändert durch die 1. ÄndVwV vom 30. Mai 2018 (nicht veröffentlicht) wird wie folgt geändert:

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