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Regelwerk

Änderungstext

Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz

Vom 11. Dezember 2024
(BGBl. I Nr. 414 vom 16.12.2024)


Auf Grund

verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:

Artikel 1
Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung

Die Versicherungsberichterstattungs-Verordnung vom 19. Juli 2017 (BGBl. I S. 2858), die zuletzt durch Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes vom 11. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 119) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 8 wird wie folgt gefasst:

" § 8 Fristen für die Einreichung".

b) Die Angabe zu Kapitel 4 wird wie folgt gefasst:

"Kapitel 4 Ausfüllen der Formulare und Einreichung".

c) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst:

" § 24 Anwendung der Formulare".

d) Nach der Angabe zu § 24 werden die folgenden Angaben eingefügt:

" § 24a Elektronische Einreichung

§ 24b Datenformate und Einreichungsvorgaben

§ 24c Zusammen einzureichende Formularteile Korrekturmeldungen

§ 24e Zurückweisung von Daten".

e) Die Angaben zu den Anlagen 2 und 3 werden wie folgt gefasst:

"Anlage 2 Anwendung der Formulare

Anlage 3 Formulare".

2. § 1 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter " § 8 Absatz 1, 2, 3 Satz 1 oder Absatz 4" durch die Wörter " § 8 Absatz 1, 2 Satz 1 oder Absatz 3" ersetzt.

b) In Absatz 2 werden die Wörter "Formblätter und Nachweisungen" durch das Wort "Formulare" ersetzt.

3. § 2 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 wird die Angabe "Formblatt 100" durch die Angabe "Formular F.100.01" ersetzt.

b) In Nummer 2 wird die Angabe "Formblatt 200" durch die Angabe "Formular F.200.01" ersetzt.

4. § 3 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe "Formblatt 200" durch die Angabe "Formular F.200.01" ersetzt.

b) In Nummer 1 werden die Wörter "Seite 5 Zeile 26" durch die Angabe "Zeile ZE1300" ersetzt.

c) In Nummer 2 werden die Wörter "Seite 3 Zeile 17" durch die Angabe "Zeile ZE0690" ersetzt.

5. § 4 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe "Formblatt 200" durch die Angabe "Formular F.200.01" ersetzt.

bb) Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aaa) In dem Satzteil vor Buchstabe a werden die Wörter "Seite 5 Zeile 26" durch die Angabe "Zeile ZE1300" ersetzt.

bbb) Buchstabe c wird wie folgt gefasst:

alt neu
c) für die selbst abgeschlossenen
aa) Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen,

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