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Änderungstext
Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
Vom 30. April 2025
(BGBl. I Nr. 127 vom 05.05.2025)
Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP
Auf Grund des § 58 des Gerichts- und Notarkostengesetzes, der zuletzt durch Artikel 47 Nummer 3 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundesministerium der Justiz:
Artikel 1
Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
Die Anlage (Gebührenverzeichnis) der Handelsregistergebührenverordnung vom 30. September 2004 (BGBl. I S. 2562), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Februar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1100 wird in der Gebührenspalte die Angabe "70,00 Euro" durch die Angabe "105,00 Euro" ersetzt.
2. In Nummer 1101 wird in der Gebührenspalte die Angabe "100,00 Euro" durch die Angabe "150,00 Euro" ersetzt.
3. In Nummer 1102 wird in der Gebührenspalte die Angabe "40,00 Euro" durch die Angabe "60,00 Euro" ersetzt.
4. In Nummer 1103 wird in der Gebührenspalte die Angabe "150,00 Euro" durch die Angabe "225,00 Euro" ersetzt.
5. In Nummer 1104 wird in der Gebührenspalte die Angabe "180,00 Euro" durch die Angabe "270,00 Euro" ersetzt.
6. In Nummer 1105 wird in der Gebührenspalte die Angabe "70,00 Euro" durch die Angabe "105,00 Euro" ersetzt.
7. In Nummer 1200 wird in der Gebührenspalte die Angabe "40,00 Euro" durch die Angabe "60,00 Euro" ersetzt.
8. In Nummer 1300 wird in der Gebührenspalte die Angabe "60,00 Euro" durch die Angabe "90,00 Euro" ersetzt.
9. In Nummer 1301 wird in der Gebührenspalte die Angabe "80,00 Euro" durch die Angabe "120,00 Euro" ersetzt.
10. In Nummer 1302 wird in der Gebührenspalte die Angabe "40,00 Euro" durch die Angabe "60,00 Euro" ersetzt.
11. In Nummer 1303 wird in der Gebührenspalte die Angabe "10,00 Euro" durch die Angabe "15,00 Euro" ersetzt.
12. In Nummer 1400 wird in der Gebührenspalte die Angabe "180,00 Euro" durch die Angabe "270,00 Euro" ersetzt.
13. In Nummer 1401 wird in der Gebührenspalte die Angabe "180,00 Euro" durch die Angabe "270,00 Euro" ersetzt.
14. In Nummer 1500 wird in der Gebührenspalte die Angabe "40,00 Euro" durch die Angabe "60,00 Euro" ersetzt.
15. In Nummer 1501 wird in der Gebührenspalte die Angabe "60,00 Euro" durch die Angabe "90,00 Euro" ersetzt.
16. In Nummer 1502 wird in der Gebührenspalte die Angabe "70,00 Euro" durch die Angabe "105,00 Euro" ersetzt.
17. In Nummer 1503 wird in der Gebührenspalte die Angabe "30,00 Euro" durch die Angabe "45,00 Euro" ersetzt.
18. In Nummer 1504 wird in der Gebührenspalte die Angabe "30,00 Euro" durch die Angabe "45,00 Euro" ersetzt.
19. In Nummer 2100 wird in der Gebührenspalte die Angabe "150,00 Euro" durch die Angabe "225,00 Euro" ersetzt.
20. In Nummer 2101 wird in der Gebührenspalte die Angabe "240,00 Euro" durch die Angabe "360,00 Euro" ersetzt.
21. In Nummer 2102 wird in der Gebührenspalte die Angabe "300,00 Euro" durch die Angabe "450,00 Euro" ersetzt.
22. In Nummer 2103 wird in der Gebührenspalte die Angabe "360,00 Euro" durch die Angabe "540,00 Euro" ersetzt.
23. In Nummer 2104 wird in der Gebührenspalte die Angabe "260,00 Euro" durch die Angabe "390,00 Euro" ersetzt.
24. In Nummer 2105 wird in der Gebührenspalte die Angabe "660,00 Euro" durch die Angabe "990,00 Euro" ersetzt.
25. In Nummer 2106 wird in der Gebührenspalte die Angabe "460,00 Euro" durch die Angabe "690,00 Euro" ersetzt.
26. In Nummer 2200 wird in der Gebührenspalte die Angabe "120,00 Euro" durch die Angabe "180,00 Euro" ersetzt.
27. In Nummer 2300 wird in der Gebührenspalte die Angabe "140,00 Euro" durch die Angabe "210,00 Euro" ersetzt.
28. In Nummer 2400 wird in der Gebührenspalte die Angabe "270,00 Euro" durch die Angabe "405,00 Euro" ersetzt.
29. In Nummer 2401 wird in der Gebührenspalte die Angabe "210,00 Euro" durch die Angabe "315,00 Euro" ersetzt.
30. In Nummer 2402 wird in der Gebührenspalte die Angabe "240,00 Euro" durch die Angabe "360,00 Euro" ersetzt.
31. In Nummer 2403 wird in der Gebührenspalte die Angabe "240,00 Euro" durch die Angabe "360,00 Euro" ersetzt.
32. In Nummer 2404 wird in der Gebührenspalte die Angabe "210,00 Euro" durch die Angabe "315,00 Euro" ersetzt.
33. In Nummer 2405 wird in der Gebührenspalte die Angabe "210,00 Euro" durch die Angabe "315,00 Euro" ersetzt.
34. In Nummer 2500 wird in der Gebührenspalte die Angabe "70,00 Euro" durch die Angabe "105,00 Euro" ersetzt.
35. In Nummer 2501 wird in der Gebührenspalte die Angabe "40,00 Euro" durch die Angabe "60,00 Euro" ersetzt.
36. In Nummer 2502 wird in der Gebührenspalte die Angabe "30,00 Euro" durch die Angabe "45,00 Euro" ersetzt.
37. In Nummer 3100 wird in der Gebührenspalte die Angabe "210,00 Euro" durch die Angabe "315,00 Euro" ersetzt.
38. In Nummer 3101 wird in der Gebührenspalte die Angabe "360,00 Euro" durch die Angabe "540,00 Euro" ersetzt.
39. In Nummer 3200 wird in der Gebührenspalte die Angabe "60,00 Euro" durch die Angabe "90,00 Euro" ersetzt.
40. In Nummer 3300 wird in der Gebührenspalte die Angabe "210,00 Euro" durch die Angabe "315,00 Euro" ersetzt.
41. In Nummer 3400 wird in der Gebührenspalte die Angabe "300,00 Euro" durch die Angabe "450,00 Euro" ersetzt.
42. In Nummer 3401 wird in der Gebührenspalte die Angabe "300,00 Euro" durch die Angabe "450,00 Euro" ersetzt.
43. In Nummer 3500 wird in der Gebührenspalte die Angabe "110,00 Euro" durch die Angabe "165,00 Euro" ersetzt.
44.
(Stand: 06.05.2025)
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