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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU

Vom 28. August 2013
(BGBl. I Nr. 54 vom 05.09.2013 S. 3474)


Siehe Fn. 1

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Das Asylverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angaben zum Ersten Abschnitt werden durch die folgenden Angaben ersetzt:

"Abschnitt 1
Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich

Abschnitt 2
Schutzgewährung

Unterabschnitt 1
Asyl

§ 2 Rechtsstellung Asylberechtigter

Unterabschnitt 2
Internationaler Schutz

§ 3 Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

§ 3a Verfolgungshandlungen

§ 3b Verfolgungsgründe

§ 3c Akteure, von denen Verfolgung ausgehen kann

§ 3d Akteure, die Schutz bieten können

§ 3e Interner Schutz

§ 4 Subsidiärer Schutz

Abschnitt 3
Allgemeine Bestimmungen

§ 5 Bundesamt

§ 6 Verbindlichkeit asylrechtlicher Entscheidungen

§ 7 Erhebung personenbezogener Daten

§ 8 Übermittlung personenbezogener Daten

§ 9 Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen

§ 10 Zustellungsvorschriften

§ 11 Ausschluss des Widerspruchs

§ 11a Vorübergehende Aussetzung von Entscheidungen".

b) Die Angaben zu den Überschriften des Zweiten Abschnitts und Ersten Unterabschnitts werden wie folgt gefasst:

alt neu
  "Abschnitt 4
Asylverfahren

Unterabschnitt 1
Allgemeine Verfahrensvorschriften".

c) Die Angabe zu der Überschrift des Zweiten Unterabschnitts wird wie folgt gefasst:

alt neu
  "Unterabschnitt 2
Einleitung des Asylverfahrens".

d) Die Angabe zu der Überschrift des Dritten Unterabschnitts wird wie folgt gefasst:

alt neu
  "Unterabschnitt 3
Verfahren beim Bundesamt".

e) In der Angabe zu § 26 wird das Wort "Familienflüchtlingsschutz" durch die Wörter "internationaler Schutz für Familienangehörige" ersetzt.

f) Die Angabe zu der Überschrift des Vierten Unterabschnitts wird wie folgt gefasst:

alt neu
  "Unterabschnitt 4
Aufenthaltsbeendigung".

g) Die Angabe zu § 39 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  " § 39 (weggefallen)".

h) Die Angabe zu der Überschrift des Dritten Abschnitts wird wie folgt gefasst:

alt neu
  "Abschnitt 5
Unterbringung und Verteilung".

i) Die Angabe zu der Überschrift des Vierten Abschnitts wird wie folgt gefasst:

alt neu
  "Abschnitt 6
Recht des Aufenthalts während des Asylverfahrens".

j) Die Angabe zu der Überschrift des Fuenften Abschnitts wird wie folgt gefasst:

alt neu
  "Abschnitt 7
Folgeantrag, Zweitantrag".

k) Die Angabe zu der Überschrift des Sechsten Abschnitts wird wie folgt gefasst:

alt neu
  "Abschnitt 8
Erlöschen der Rechtsstellung".

l) Der Angabe zu § 73 werden die Wörter "der Asylberechtigung und der Flüchtlingseigenschaft" angefügt.

m) Nach der Angabe zu § 73a werden die folgenden Angaben eingefügt:

" § 73b Widerruf und Rücknahme des subsidiären Schutzes

§ 73c Widerruf und Rücknahme von Abschiebungsverboten".

n) Die Angabe zu der Überschrift des Siebenten Abschnitts wird wie folgt gefasst:

alt neu
  "Abschnitt 9
Gerichtsverfahren".

o) Die Angabe zu der Überschrift des Achten Abschnitts wird wie folgt gefasst:

alt neu
  "Abschnitt 10
Straf- und Bußgeldvorschriften".

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