Regelwerk |
Änderungstext
VergRModG - Vergaberechtsmodernisierungsgesetz
Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
Vom 17. Februar 2016
(BGBl. I Nr. 8 vom 23.02.2016 S. 203)
gültig ab 18. April 2016
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 258 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Der Vierte bis Sechste Teil der Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Vierter Teil Vergabe öffentlicher Aufträge Erster Abschnitt § 97 Allgemeine Grundsätze § 98 Auftraggeber § 99 Öffentliche Aufträge § 100 Anwendungsbereich § 100a Besondere Ausnahmen für nicht sektorspezifische und nicht verteidigungs- und sicherheitsrelevante Aufträge § 100b Besondere Ausnahmen im Sektorenbereich § 100c Besondere Ausnahmen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit § 101 Arten der Vergabe § 101a Informations- und Wartepflicht § 101b Unwirksamkeit Zweiter Abschnitt I. Nachprüfungsbehörden § 102 Grundsatz § 103 (weggefallen) § 104 Vergabekammern § 105 Besetzung, Unabhängigkeit § 106 Einrichtung, Organisation § 106a Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern II. Verfahren vor der Vergabekammer § 107 Einleitung, Antrag § 108 Form § 109 Verfahrensbeteiligte, Beiladung § 110 Untersuchungsgrundsatz § 110a Aufbewahrung vertraulicher Unterlagen § 111 Akteneinsicht § 112 Mündliche Verhandlung § 113 Beschleunigung § 114 Entscheidung der Vergabekammer § 115 Aussetzung des Vergabeverfahrens § 115a Ausschluss von abweichendem Landesrecht III. Sofortige Beschwerde § 116 Zulässigkeit, Zuständigkeit § 117 Frist, Form § 118 Wirkung § 119 Beteiligte am Beschwerdeverfahren § 120 Verfahrensvorschriften § 121 Vorabentscheidung über den Zuschlag § 122 Ende des Vergabeverfahrens nach Entscheidung des Beschwerdegerichts § 123 Beschwerdeentscheidung § 124 Bindungswirkung und Vorlagepflicht Dritter Abschnitt § 125 Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch § 126 Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens § 127 Ermächtigungen § 127a Kosten für Gutachten und Stellungnahmen nach der Sektorenverordnung; Verordnungsermächtigung § 128 Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer § 129 Korrekturmechanismus der Kommission § 129a Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen § 129b Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz Fuenfter Teil § 130 Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich Sechster Teil § 131 Übergangsbestimmungen |
"Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen Kapitel 1 Abschnitt 1 § 97 Grundsätze der Vergabe § 98 Auftraggeber § 99 Öffentliche Auftraggeber § 100 Sektorenauftraggeber § 101 Konzessionsgeber § 102 Sektorentätigkeiten § 103 Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe § 104 Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge § 105 Konzessionen § 106 Schwellenwerte § 107 Allgemeine Ausnahmen § 108 Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit § 109 Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln § 110 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben § 111 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen § 112 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen § 113 Verordnungsermächtigung § 114 Monitoring und Pflicht zur Übermittlung von Vergabedaten Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 § 115 Anwendungsbereich § 116 Besondere Ausnahmen § 117 Besondere Ausnahmen für Vergaben, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen § 118 Bestimmten Auftragnehmern vorbehaltene öffentliche Aufträge Unterabschnitt 2 § 119 Verfahrensarten § 120 Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren § 121 Leistungsbeschreibung § 122 Eignung § 123 Zwingende Ausschlussgründe § 124 Fakultative Ausschlussgründe § 125 Selbstreinigung § 126 Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse § 127 Zuschlag § 128 Auftragsausführung § 129 Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen § 130 Vergabe von öffentlichen Aufträgen über soziale und andere besondere Dienstleistungen § 131 Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit § 133 Kündigung von öffentlichen Aufträgen in besonderen Fällen § 134 Informations- und Wartepflicht |
(Stand: 06.09.2023)
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