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Regelwerk

Änderungstext

Neuntes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

Vom 15. November 2019
(BGBl. I Nr. 39 vom 20.11.2019 S. 1564)



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 5 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 410) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 20 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe "2019" durch die Angabe "2030" ersetzt.

2. In § 21 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe "2019" durch die Angabe "2030" ersetzt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID 192169

ENDE

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(Stand: 30.12.2019)

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