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Regelwerk

Änderungstext

BRUBEG - Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie

Vom 25. März 2026
(BGBl. I vom 30.03.2026 Nr. 81 EU)



Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP

EU-Rechtsakte siehe =>

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Das Kreditwesengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2776), das zuletzt durch Artikel 37 des Gesetzes vom 4. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 33) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 1 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 1 Begriffsbestimmungen " § 1 Begriffsbestimmungen; Verordnungsermächtigung".

b) Die Angabe zu § 2g wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 2g Einrichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens bei Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat " § 2g Einrichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens bei Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat; Verordnungsermächtigung".

c) Die Angabe zu § 11 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 11 Liquidität " § 11 Liquidität; Verordnungsermächtigung".

d) Die Angabe zu § 15 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 15 Organkredite " § 15 Organtransaktionen".

e) Die Angabe zu § 22d wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 22d Refinanzierungsregister "22d Refinanzierungsregister; Verordnungsermächtigung".

f) Die Angabe zu § 22n wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 22n Rechtsstellung des Sachwalters " § 22n Aufgaben und Rechtsstellung des Sachwalters".

g) Die Angabe zu § 24 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 24 Anzeigen " § 24 Anzeigen; Verordnungsermächtigung".

h) Die Angabe zu § 60d wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 60d Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen gegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Betreiber von Datenbereitstellungsdiensten " § 60d Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen gegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen".

i) Die Angabe zu § 64c wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 64c (aufgehoben) " § 64c Übergangsvorschriften zum Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz".

2. § 1 wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt:

alt neu
§ 1 Begriffsbestimmungen " § 1 Begriffsbestimmungen; Verordnungsermächtigung".

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(Stand: 13.04.2026)

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