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Änderungstext
BRUBEG - Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie
Vom 25. März 2026
(BGBl. I vom 30.03.2026 Nr. 81 EU)
Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes
Das Kreditwesengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2776), das zuletzt durch Artikel 37 des Gesetzes vom 4. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 33) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 1 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 1 Begriffsbestimmungen | " § 1 Begriffsbestimmungen; Verordnungsermächtigung". |
b) Die Angabe zu § 2g wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 2g Einrichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens bei Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat | " § 2g Einrichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens bei Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat; Verordnungsermächtigung". |
c) Die Angabe zu § 11 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 11 Liquidität | " § 11 Liquidität; Verordnungsermächtigung". |
d) Die Angabe zu § 15 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 15 Organkredite | " § 15 Organtransaktionen". |
e) Die Angabe zu § 22d wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 22d Refinanzierungsregister | "22d Refinanzierungsregister; Verordnungsermächtigung". |
f) Die Angabe zu § 22n wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 22n Rechtsstellung des Sachwalters | " § 22n Aufgaben und Rechtsstellung des Sachwalters". |
g) Die Angabe zu § 24 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 24 Anzeigen | " § 24 Anzeigen; Verordnungsermächtigung". |
h) Die Angabe zu § 60d wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 60d Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen gegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Betreiber von Datenbereitstellungsdiensten | " § 60d Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen gegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen". |
i) Die Angabe zu § 64c wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 64c (aufgehoben) | " § 64c Übergangsvorschriften zum Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz". |
2. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt:
| alt | neu |
| § 1 Begriffsbestimmungen | " § 1 Begriffsbestimmungen; Verordnungsermächtigung". |
(Stand: 13.04.2026)
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