Regelwerk

Gebührenverzeichnis der Mess- und Eichgebührenverordnung: Textvergleich der Fassungen 2015 zu 2019

Fassung vom 2015 Fassung vom 2019
Gebührenverzeichnis 1 Anlage Gebührenverzeichnis 1 Anlage 19
(zu § 3) (zu § 3)
Schlüsselzahl Sachgebiet Höhe der Schlüsselzahl Sachgebiet Höhe der
Gebühr in Euro Gebühr in Euro
I. Eichungen (einschließlich EG-Ersteichungen) und Befundprüfungen I. Eichungen (einschließlich EG-Ersteichungen) und Befundprüfungen
Schlüsselzahlengruppe 1: Messgeräte zur Bestimmung der Länge oder Kombination von Längen zur Längenoder Flächenbestimmung (ausgenommen im Einzelhandel) Schlüsselzahlengruppe 1: Messgeräte zur Bestimmung der Länge oder Kombination von Längen zur Längen- oder Flächenbestimmung
1. Eichung 1. Eichung
1.1.1.1 Messmaschinen für Draht, Kabel oder Ähnliches 149,90 1.1.1.1 Messmaschinen für Draht, Kabel oder Ähnliches 164,60
1.1.1.2 Stoff- und Stofflegemessmaschinen 211,50 1.1.1.2 Stoff- und Stofflegemessmaschinen 232,30
1.1.1.3 Messmaschinen für Bodenbeläge 189,20 1.1.1.3 Messmaschinen für Bodenbeläge 207,80
1.1.1.4 Messmaschinen für Wegstrecken 1.1.1.4 Messmaschinen für Wegstrecken 75,00
Halbautomatische Längenmessgeräte zur Bestimmung des Muskelfleischanteils (Choirometer) Halbautomatische Längenmessgeräte zur Bestimmung des Muskelfleischanteils (Choirometer)
68,30
H 1.3-1 Hinweis: Hinweis:
Gebühren für vollautomatische Messgeräte zur Bestimmung des Muskelfleischanteils, die den Muskelfleischanteil als einen Massenanteil auf Grund verschiedener Messgrößen ermitteln (Choirometer) werden nach den Schlüsselzahlen 9.5... erhoben. H 1.3-1 Die Gebühren für vollautomatische Messgeräte zur Bestimmung des Muskelfleischanteils, die den Muskelfleischanteil als einen Massenanteil aufgrund verschiedener Messgrößen ermitteln (Choirometer), werden nach den Schlüsselzahlen 9.5... erhoben.
1.3.1.1 Halbautomatische Choirometer 165,50 1.3.1.1 Halbautomatische Choirometer 181,80
1.3.1.2 vom zweiten Stück ab oder Prüfung in den Räumlichkeiten der zuständigen Stelle 110,30 1.3.1.2 vom zweiten Stück ab oder Prüfung in den Räumlichkeiten der zuständigen Stelle 121,20
1.3.1.3 jede weitere Prüfung einer Messsonde, eines Druckers oder Terminals am halbautomatischen Choirometer 27,60 1.3.1.3 jede weitere Prüfung einer Messsonde, eines Druckers oder Terminals am halbautomatischen Choirometer 30,40
Sonstige Ermäßigungen Weitere Ermäßigungen
E 1-1 Bei Messmaschinen gemäß den Schlüsselzahlen 1.1.1.1 bis 1.1.1.3 wird bei Vorlage von mindestens drei Messanlagen gleicher Art und Größe eine Ermäßigung von 25 Prozent gewährt. E 1-1 Bei Messmaschinen gemäß den Schlüsselzahlen 1.1.1.1 bis 1.1.1.3 wird bei Vorlage von mindestens drei Messanlagen gleicher Art und Größe eine Ermäßigung von 25 Prozent gewährt.
2. Befundprüfung 2. Befundprüfung
Für eine beendete Befundprüfung an einem unter den Schlüsselzahlen 1.1.1 ... oder 1.3... aufgeführten Messgerät oder einer aufgeführten Zusatzeinrichtung ist eine Rahmengebühr zu erheben. Die für die Eichung der Messgeräte oder Zusatzeinrichtungen unter den Schlüsselzahlen 1.1.1... oder 1.3... jeweils aufgeführte Festgebühr ist dabei die Untergrenze, das Zweifache der unter den Schlüsselzahlen 1.1.1... oder 1.3... jeweils aufgeführten Festgebühr ist die Obergrenze der zu erhebenden Rahmengebühr. Für eine beendete Befundprüfung an einem unter den Schlüsselzahlen 1.1.1... oder 1.3... aufgeführten Messgerät oder einer aufgeführten Zusatzeinrichtung ist eine Rahmengebühr zu erheben. Die für die Eichung der Messgeräte oder Zusatzeinrichtungen unter den Schlüsselzahlen 1.1.1... oder 1.3... jeweils aufgeführte Festgebühr ist dabei die Untergrenze. Das

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