| Fassung vom 2015 | Fassung vom 2019 |
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| Gebührenverzeichnis 1 Anlage | Gebührenverzeichnis 1 Anlage 19 |
| (zu § 3) | (zu § 3) |
| Schlüsselzahl Sachgebiet Höhe der | Schlüsselzahl Sachgebiet Höhe der |
| Gebühr in Euro | Gebühr in Euro |
| I. Eichungen (einschließlich EG-Ersteichungen) und Befundprüfungen | I. Eichungen (einschließlich EG-Ersteichungen) und Befundprüfungen |
| Schlüsselzahlengruppe 1: Messgeräte zur Bestimmung der Länge oder Kombination von Längen zur
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Schlüsselzahlengruppe 1: Messgeräte zur Bestimmung der Länge oder Kombination von Längen zur Längen- oder Flächenbestimmung |
| 1. Eichung | 1. Eichung |
| 1.1.1.1 Messmaschinen für Draht, Kabel oder Ähnliches
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1.1.1.1 Messmaschinen für Draht, Kabel oder Ähnliches 164,60 |
| 1.1.1.2 Stoff- und Stofflegemessmaschinen
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1.1.1.2 Stoff- und Stofflegemessmaschinen 232,30 |
| 1.1.1.3 Messmaschinen für Bodenbeläge
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1.1.1.3 Messmaschinen für Bodenbeläge 207,80 |
| 1.1.1.4 Messmaschinen für Wegstrecken | 1.1.1.4 Messmaschinen für Wegstrecken 75,00 |
| Halbautomatische Längenmessgeräte zur Bestimmung des Muskelfleischanteils (Choirometer) | Halbautomatische Längenmessgeräte zur Bestimmung des Muskelfleischanteils (Choirometer) |
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Hinweis: |
| Gebühren für vollautomatische Messgeräte zur Bestimmung des Muskelfleischanteils, die den Muskelfleischanteil als einen Massenanteil
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H 1.3-1 Die Gebühren für vollautomatische Messgeräte zur Bestimmung des Muskelfleischanteils, die den Muskelfleischanteil als einen Massenanteil aufgrund verschiedener Messgrößen ermitteln (Choirometer), werden nach den Schlüsselzahlen 9.5... erhoben. |
| 1.3.1.1 Halbautomatische Choirometer
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1.3.1.1 Halbautomatische Choirometer 181,80 |
| 1.3.1.2 vom zweiten Stück ab oder Prüfung in den Räumlichkeiten der zuständigen Stelle
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1.3.1.2 vom zweiten Stück ab oder Prüfung in den Räumlichkeiten der zuständigen Stelle 121,20 |
| 1.3.1.3 jede weitere Prüfung einer Messsonde, eines Druckers oder Terminals am halbautomatischen Choirometer
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1.3.1.3 jede weitere Prüfung einer Messsonde, eines Druckers oder Terminals am halbautomatischen Choirometer 30,40 |
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Weitere Ermäßigungen |
| E 1-1 Bei Messmaschinen gemäß den Schlüsselzahlen 1.1.1.1 bis 1.1.1.3 wird bei Vorlage von mindestens drei Messanlagen gleicher Art und Größe eine Ermäßigung von 25 Prozent gewährt. | E 1-1 Bei Messmaschinen gemäß den Schlüsselzahlen 1.1.1.1 bis 1.1.1.3 wird bei Vorlage von mindestens drei Messanlagen gleicher Art und Größe eine Ermäßigung von 25 Prozent gewährt. |
| 2. Befundprüfung | 2. Befundprüfung |
| Für eine beendete Befundprüfung an einem unter den Schlüsselzahlen
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Für eine beendete Befundprüfung an einem unter den Schlüsselzahlen 1.1.1... oder 1.3... aufgeführten Messgerät oder einer aufgeführten Zusatzeinrichtung ist eine Rahmengebühr zu erheben. Die für die Eichung der Messgeräte oder Zusatzeinrichtungen unter den Schlüsselzahlen 1.1.1... oder 1.3... jeweils aufgeführte Festgebühr ist dabei die Untergrenze. Das |
(Stand: 19.02.2020)
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