Regelwerk

MessEGebV - Mess- und Eichgebührenverordnung: Textvergleich der Fassungen 2021 zu 2025

Fassung vom 2021 Fassung vom 2025
Schlüsselzahl Schlüsselzahl
Sachgebiet Sachgebiet
Höhe der Gebühr in Euro Gebühr in Euro
I. Eichungen (einschließlich EG-Ersteichungen) und Befundprüfungen I . Eichungen (einschließlich EG-Ersteichung) und Befundprüfungen
Schlüsselzahlengruppe 1: Messgeräte zur Bestimmung der Länge oder Kombination von Längen zur Längen- oder Flächenbestimmung Schlüsselzahlengruppe 1: Messgeräte zur Bestimmung der Länge oder Kombination von Längen zur Längen- oder Flächenbestimmung
1. Eichung 1. Eichung
1.1.1.1 1.1.1.1
Messmaschinen für Draht, Kabel oder Ähnliches Messmaschinen für Draht, Kabel oder Ähnliches
175,80
258,00
1.1.1.2 1.1.1.2
Stoff- und Stofflegemessmaschinen Stoff- und Stofflegemessmaschinen
248,10
372,20
1.1.1.3 1.1.1.3
Messmaschinen für Bodenbeläge Messmaschinen für Bodenbeläge
221,90
nach Aufwand entsprechend den Schlüsselzahlen 19.1...
1.1.1.4 1.1.1.4
Messmaschinen für Wegstrecken Messmaschinen für Wegstrecken
80,10
97,60
Halbautomatische Längenmessgeräte zur Bestimmung des Muskelfleischanteils (Choirometer) Halbautomatische Längenmessgeräte zur Bestimmung des Muskelfleischanteils (Choirometer)
Hinweis: Hinweis:
H 1.3-1 H 1.3-1
Die Gebühren für vollautomatische Messgeräte zur Bestimmung des Muskelfleischanteils, die den Muskelfleischanteil als einen Massenanteil aufgrund verschiedener Messgrößen ermitteln (Choirometer), werden nach den Schlüsselzahlen 9.5... erhoben. Die Gebühren für vollautomatische Messgeräte zur Bestimmung des Muskelfleischanteils, die den Muskelfleischanteil als einen Massenanteil aufgrund verschiedener Messgrößen ermitteln (Choirometer), werden gemäß den Schlüsselzahlen 9.5... erhoben.
1.3.1.1 1.3.1.1
Halbautomatische Choirometer Halbautomatische Choirometer
194,20
291,30
1.3.1.2 1.3.1.2
vom zweiten Stück ab oder Prüfung in den Räumlichkeiten der zuständigen Stelle Prüfung in den Räumlichkeiten der zuständigen Stelle
129,40
194,10
1.3.1.3 1.3.1.3
jede weitere Prüfung einer Messsonde, eines Druckers oder Terminals am halbautomatischen Choirometer jede weitere Prüfung einer Messsonde, eines Druckers oder Terminals am halbautomatischen Choirometer
32,50
48,80
Weitere Ermäßigungen Ermäßigungen
E 1-1 E 1-1
Bei Messmaschinen gemäß den Schlüsselzahlen 1.1.1.1 bis 1.1.1.3 wird bei Vorlage von mindestens drei Messanlagen gleicher Art und Größe eine Ermäßigung von 25 Prozent gewährt. Bei Prüfung in den Räumlichkeiten der zuständigen Stelle wird auf die Gebühr gemäß den Schlüsselzahlen 1.1.1.1, 1.1.1.2 und 1.1.1.4 eine Ermäßigung von 20 Prozent gewährt.
2. Befundprüfung 2. Befundprüfung
Für eine beendete Befundprüfung an einem unter den Schlüsselzahlen 1.1.1... oder 1.3... aufgeführten Messgerät oder einer aufgeführten Zusatzeinrichtung ist eine Rahmengebühr zu erheben. Die für die Eichung der Messgeräte oder Zusatzeinrichtungen unter den Schlüsselzahlen 1.1.1... oder 1.3... jeweils aufgeführte Festgebühr ist dabei die Untergrenze. Das Zweifache der unter den Schlüsselzahlen 1.1.1... oder 1.3... jeweils aufgeführten Festgebühr ist die Obergrenze der zu erhebenden Rahmengebühr.

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(Stand: 05.01.2026)

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