Regelwerk, Betriebssicherheit, Chemikalien, Gefahrenabwehr
Betriebssicherheitsverordnung
Inhalt =>
Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
§ 4 Grundpflichten des Arbeitgebers
§ 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
§ 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§ 7 Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§ 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
§ 9 Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
§ 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln
§ 11 Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle
§ 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten
§ 13 Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber
§ 14 Prüfung von Arbeitsmitteln
Abschnitt 3
Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
§ 15 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen
§ 16 Wiederkehrende Prüfung
§ 17 Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen
§ 18 Erlaubnispflicht
Abschnitt 4
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 19 Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen
§ 20 Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
§ 21 Ausschuss für Betriebssicherheit
Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
§ 23 Straftaten
§ 24 Übergangsvorschriften
Anhänge
| Anhang 1 Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel |
| 1. Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln |
| 2. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten |
| 3. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen |
| 3.1 Allgemeine Mindestanforderungen |
| 3.2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten |
| 3.3 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern |
| 3.4 Besondere Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen |
| 4. Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen |
| 5. Besondere Vorschriften für Druckanlagen |
| Anhang 2 Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen |
| Abschnitt 1 Zugelassene Überwachungsstellen |
| 1. Zulassung von Überwachungsstellen |
| 2. Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen und Unternehmensgruppen |
| Abschnitt 2 Aufzugsanlagen |
| 1. Anwendungsbereich und Ziel |
| 2. Begriffsbestimmungen |
| 3. Prüfung von Aufzugsanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen |
| 4. Wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen |
| Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen |
| 1. Anwendungsbereich und Ziel |
| 2. Begriffsbestimmung |
| 3. Zur Prüfung befähigte Personen |
| 4. Prüfung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung |
| 5. Wiederkehrende Prüfungen |
| Abschnitt 4 Druckanlagen |
| 1. Anwendungsbereich und Ziel |
| 2. Begriffsbestimmungen |
| 3. Zur Prüfung befähigte Personen |
| 4. Prüfungen von Druckanlagen und Anlagenteilen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen |
| 5. Wiederkehrende Prüfungen von Druckanlagen und Anlagenteilen |
| Tabelle 1 Höchstfristen für die wiederkehrenden Prüfungen von Anlagenteilen durch eine zugelassene Überwachungsstelle |
| 6. Prüfzuständigkeiten |
| Tabelle 2 Zuordnung und Prüfungen von beheizten überhitzungsgefährdeten Druckgeräten zur Erzeugung von Dampf oder Heißwasser mit einer Temperatur von mehr als 110 Grad Celsius nach Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe b |
| Tabelle 3 Zuordnung und Prüfungen von Druckbehältern für Gase, Dämpfe und überhitzte Flüssigkeiten der Fluidgruppe 1 |
| Tabelle 4 Zuordnung und Prüfungen von Druckbehältern für Gase, Dämpfe und überhitzte Flüssigkeiten der Fluidgruppe 2 |
| Tabelle 5 Zuordnung und Prüfungen von Druckbehältern für nicht überhitzte Flüssigkeiten der Fluidgruppe 1 |
| Tabelle 6 Zuordnung und Prüfungen von Druckbehältern nach Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe a und e für nicht überhitzte Flüssigkeiten der Fluidgruppe 2 |
| Tabelle 7 Zuordnung und Prüfungen von einfachen Druckbehältern nach Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe d |
| Tabelle 8 Prüfzuständigkeiten bei Rohrleitungen nach Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe c für Gase, Dämpfe und überhitzte Flüssigkeiten (mit den Gefahrenhinweisen H220, H221, H224, H225, H226, H250, H300, H310, H330) |
| Tabelle 9: Prüfzuständigkeiten bei Rohrleitungen nach Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe c für Gase, Dämpfe und überhitzte Flüssigkeiten (mit dem Gefahrenhinweis H226, H314) |
| Tabelle 10: Prüfzuständigkeiten bei Rohrleitungen nach Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe c für nicht überhitzte Flüssigkeiten (mit den Gefahrenhinweisen H224, H225, H226, H250, H300, H310, H330) |
| Tabelle 11: Prüfzuständigkeiten bei Rohrleitungen nach Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe c für nicht überhitzte Flüssigkeiten ( H226, H314) |
| 7. Besondere Prüfanforderungen für bestimmte Druckanlagen und Anlagenteile |
| Tabelle 12 Prüfanforderungen für bestimmte Druckanlagen und Anlagenteile |
| 7.1 Röhrenöfen in verfahrenstechnischen Anlagen, die ausschließlich aus Rohranordnungen bestehen |
| 7.2 Kälte- und Wärmepumpenanlagen die mit folgenden Fluiden in geschlossenen Kreisläufen betrieben werden |
| 7.3 Nicht direkt beheizte Wärmeerzeuger und Ausdehnungsgefäße in Heizungs- und Kälteanlagen sowie Wassererwärmungsanlagen für Trink- oder Brauchwasser mit Wasser- oder Heizmitteltemperaturen von höchstens 120 Grad Celsius |
| 7.4 Druckanlagen und Anlagenteile für die Erzeugung von Wasserdampf oder Heißwasser durch Wärmerückgewinnung |
| 7.5 Rohrleitungen mit Prüfprogramm |
| 7.6 Flaschen für Atemschutzgeräte für Arbeits- und Rettungszwecke sowie für Tauchgeräte |
| 7.7 Druckbehälter mit Gaspolstern in Druckflüssigkeitsanlagen (Druckausgleichsbehälter Hydraulikspeicher) |
| 7.8 Druckbehälter als Anlagenteile in elektrischen Schaltgeräten und Schaltanlagen |
| 7.9 Schalldämpfer, die in Rohrleitungen eingebaut sind |
| 7.10 Druckbehälter von Feuerlöschern und Löschmittelbehälter |
| 7.11 Druckbehälter und Rohrleitungen mit Auskleidung oder Ausmauerung |
| 7.12 Ortsfeste Druckbehälter für körnige oder staubförmige Güter |
| 7.13 Fahrzeugbehälter für flüssige, körnige oder staubförmige Güter |
| 7.14 Druckbehälter für Gase oder Gasgemische in flüssiger oder gasförmiger Phase |
| 7.15 Druckbehälter und daran angeschlossene überwachungsbedürftige Rohrleitungen für kalt verflüssigte Gase oder Gasgemische |
| 7.16 Rotierende dampfbeheizte Zylinder |
| 7.17 Steinhärtekessel |
| 7.18 Druckbehälter und Rohrleitungen aus Glas |
| 7.19 Druckbehälter in Wärmeübertragungsanlagen mit Wärmeträgerölen |
| 7.20 Versuchsautoklaven zur Durchführung von Versuchen mit unbekanntem Reaktionsablauf |
| 7.21 Heizplatten in Wellpappenerzeugungsanlagen |
| 7.22 Pneumatische Weinpressen (Membranpressen, Schlauchpressen) |
| 7.23 Plattenwärmetauscher |
| 7.24 Lagerbehälter für Lebensmittel |
| 7.25 Verwendungsfertige Druckanlagen und Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen |
| 7.26 Druckanlagen, die bestimmungsgemäß für den ortsveränderlichen Einsatz verwendet werden |
| 7.27 Ortsfeste Füllanlagen für Gase |
| 7.28 Druckbehälter mit Schnellverschlüssen |
| 7.29 Ortsbewegliche Druckgeräte nach Nr. 2.1 Satz 2 Buchstabe b |
| 7.30 Druckbehälter mit Einbauten |
| Anhang 3 Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel |
| Abschnitt 1 Krane |
| 1. Anwendungsbereich und Ziel |
| 2. Prüfsachverständige |
| 3. Prüffristen, Prüfzuständigkeiten und Prüfaufzeichnungen |
| Tabelle 1: Prüffristen und Prüfzuständigkeiten für bestimmte Krane |
| Tabelle 2: Prüffristen und Prüfzuständigkeiten für handbetriebene oder teilkraftbetriebene Krane |
| Abschnitt 2 Flüssiggasanlagen |
| 1. Anwendungsbereich und Ziel |
| 2. Begriffsbestimmungen |
| 3. Zur Prüfung befähigte Personen |
| 4. Prüfungen und Prüfaufzeichnungen |
| Tabelle 1: Prüffristen für die wiederkehrende Prüfung |
| Abschnitt 3 Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik |
| 1. Anwendungsbereich und Ziel |
| 2. Prüfsachverständige |
| 3. Prüfzuständigkeiten, Prüffristen und Prüfaufzeichnungen |
| Tabelle 1: Prüfzuständigkeiten und Prüffristen |