Regelwerk, Betriebssicherheit, Chemikalien, Gefahrenabwehr

Betriebssicherheitsverordnung
Inhalt =>

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich und Zielsetzung

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

§ 3 Gefährdungsbeurteilung

§ 4 Grundpflichten des Arbeitgebers

§ 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel

§ 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 7 Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen

§ 9 Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln

§ 11 Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle

§ 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten

§ 13 Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber

§ 14 Prüfung von Arbeitsmitteln

Abschnitt 3
Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

§ 15 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen

§ 16 Wiederkehrende Prüfung

§ 17 Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen

§ 18 Erlaubnispflicht

Abschnitt 4
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit

§ 19 Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen

§ 20 Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes

§ 21 Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften

§ 22 Ordnungswidrigkeiten

§ 23 Straftaten

§ 24 Übergangsvorschriften

Anhänge

Anhang 1 Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
1. Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln
2. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten
3. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen
3.1 Allgemeine Mindestanforderungen
3.2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten
3.3 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern
3.4 Besondere Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen
4. Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen
5. Besondere Vorschriften für Druckanlagen
Anhang 2 Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
Abschnitt 1 Zugelassene Überwachungsstellen
1. Zulassung von Überwachungsstellen
2. Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen und Unternehmensgruppen
Abschnitt 2 Aufzugsanlagen
1. Anwendungsbereich und Ziel
2. Begriffsbestimmungen
3. Prüfung von Aufzugsanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen
4. Wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen
Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen
1. Anwendungsbereich und Ziel
2. Begriffsbestimmung
3. Zur Prüfung befähigte Personen
4. Prüfung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung
5. Wiederkehrende Prüfungen
Abschnitt 4 Druckanlagen
1. Anwendungsbereich und Ziel
2. Begriffsbestimmungen
3. Zur Prüfung befähigte Personen
4. Prüfungen von Druckanlagen und Anlagenteilen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen
5. Wiederkehrende Prüfungen von Druckanlagen und Anlagenteilen
Tabelle 1 Höchstfristen für die wiederkehrenden Prüfungen von Anlagenteilen durch eine zugelassene Überwachungsstelle
6. Prüfzuständigkeiten
Tabelle 2 Zuordnung und Prüfungen von beheizten überhitzungsgefährdeten Druckgeräten zur Erzeugung von Dampf oder Heißwasser mit einer Temperatur von mehr als 110 Grad Celsius nach Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe b
Tabelle 3 Zuordnung und Prüfungen von Druckbehältern für Gase, Dämpfe und überhitzte Flüssigkeiten der Fluidgruppe 1
Tabelle 4 Zuordnung und Prüfungen von Druckbehältern für Gase, Dämpfe und überhitzte Flüssigkeiten der Fluidgruppe 2
Tabelle 5 Zuordnung und Prüfungen von Druckbehältern für nicht überhitzte Flüssigkeiten der Fluidgruppe 1
Tabelle 6 Zuordnung und Prüfungen von Druckbehältern nach Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe a und e für nicht überhitzte Flüssigkeiten der Fluidgruppe 2
Tabelle 7 Zuordnung und Prüfungen von einfachen Druckbehältern nach Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe d
Tabelle 8 Prüfzuständigkeiten bei Rohrleitungen nach Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe c für Gase, Dämpfe und überhitzte Flüssigkeiten (mit den Gefahrenhinweisen H220, H221, H224, H225, H226, H250, H300, H310, H330)
Tabelle 9: Prüfzuständigkeiten bei Rohrleitungen nach Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe c für Gase, Dämpfe und überhitzte Flüssigkeiten (mit dem Gefahrenhinweis H226, H314)
Tabelle 10: Prüfzuständigkeiten bei Rohrleitungen nach Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe c für nicht überhitzte Flüssigkeiten (mit den Gefahrenhinweisen H224, H225, H226, H250, H300, H310, H330)
Tabelle 11: Prüfzuständigkeiten bei Rohrleitungen nach Nummer 2.2 Satz 1 Buchstabe c für nicht überhitzte Flüssigkeiten ( H226, H314)
7. Besondere Prüfanforderungen für bestimmte Druckanlagen und Anlagenteile
Tabelle 12 Prüfanforderungen für bestimmte Druckanlagen und Anlagenteile
7.1 Röhrenöfen in verfahrenstechnischen Anlagen, die ausschließlich aus Rohranordnungen bestehen
7.2 Kälte- und Wärmepumpenanlagen die mit folgenden Fluiden in geschlossenen Kreisläufen betrieben werden
7.3 Nicht direkt beheizte Wärmeerzeuger und Ausdehnungsgefäße in Heizungs- und Kälteanlagen sowie Wassererwärmungsanlagen für Trink- oder Brauchwasser mit Wasser- oder Heizmitteltemperaturen von höchstens 120 Grad Celsius
7.4 Druckanlagen und Anlagenteile für die Erzeugung von Wasserdampf oder Heißwasser durch Wärmerückgewinnung
7.5 Rohrleitungen mit Prüfprogramm
7.6 Flaschen für Atemschutzgeräte für Arbeits- und Rettungszwecke sowie für Tauchgeräte
7.7 Druckbehälter mit Gaspolstern in Druckflüssigkeitsanlagen (Druckausgleichsbehälter Hydraulikspeicher)
7.8 Druckbehälter als Anlagenteile in elektrischen Schaltgeräten und Schaltanlagen
7.9 Schalldämpfer, die in Rohrleitungen eingebaut sind
7.10 Druckbehälter von Feuerlöschern und Löschmittelbehälter
7.11 Druckbehälter und Rohrleitungen mit Auskleidung oder Ausmauerung
7.12 Ortsfeste Druckbehälter für körnige oder staubförmige Güter
7.13 Fahrzeugbehälter für flüssige, körnige oder staubförmige Güter
7.14 Druckbehälter für Gase oder Gasgemische in flüssiger oder gasförmiger Phase
7.15 Druckbehälter und daran angeschlossene überwachungsbedürftige Rohrleitungen für kalt verflüssigte Gase oder Gasgemische
7.16 Rotierende dampfbeheizte Zylinder
7.17 Steinhärtekessel
7.18 Druckbehälter und Rohrleitungen aus Glas
7.19 Druckbehälter in Wärmeübertragungsanlagen mit Wärmeträgerölen
7.20 Versuchsautoklaven zur Durchführung von Versuchen mit unbekanntem Reaktionsablauf
7.21 Heizplatten in Wellpappenerzeugungsanlagen
7.22 Pneumatische Weinpressen (Membranpressen, Schlauchpressen)
7.23 Plattenwärmetauscher
7.24 Lagerbehälter für Lebensmittel
7.25 Verwendungsfertige Druckanlagen und Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen
7.26 Druckanlagen, die bestimmungsgemäß für den ortsveränderlichen Einsatz verwendet werden
7.27 Ortsfeste Füllanlagen für Gase
7.28 Druckbehälter mit Schnellverschlüssen
7.29 Ortsbewegliche Druckgeräte nach Nr. 2.1 Satz 2 Buchstabe b
7.30 Druckbehälter mit Einbauten
Anhang 3 Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
Abschnitt 1 Krane
1. Anwendungsbereich und Ziel
2. Prüfsachverständige
3. Prüffristen, Prüfzuständigkeiten und Prüfaufzeichnungen
Tabelle 1: Prüffristen und Prüfzuständigkeiten für bestimmte Krane
Tabelle 2: Prüffristen und Prüfzuständigkeiten für handbetriebene oder teilkraftbetriebene Krane
Abschnitt 2 Flüssiggasanlagen
1. Anwendungsbereich und Ziel
2. Begriffsbestimmungen
3. Zur Prüfung befähigte Personen
4. Prüfungen und Prüfaufzeichnungen
Tabelle 1: Prüffristen für die wiederkehrende Prüfung
Abschnitt 3 Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
1. Anwendungsbereich und Ziel
2. Prüfsachverständige
3. Prüfzuständigkeiten, Prüffristen und Prüfaufzeichnungen
Tabelle 1: Prüfzuständigkeiten und Prüffristen