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Änderungstext
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Änderung der VwV Informationssicherheit
- Baden-Württemberg -
Vom 25. Februar 2026
(GABl. Nr. 3 vom 25.03.2026 S. 118)
1 Die VwV Informationssicherheit vom 7. April 2017 (GABl. S.214) wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird die Angabe "BSI Standard 100-1" durch die Angabe "BSI-Standard 200-1" ersetzt.
b) In Nummer 3.1 wird die Angabe "BSI Standards 100-1 bis 100-3" durch die Angabe "BSI-Standards 200-1 bis 200-3" ersetzt.
c) In Nummer 3.2 wird die Angabe "BSI Standards 1001" durch die Angabe "BSI-Standards 200-1" ersetzt.
d) In Nummer 3.4 wird die Angabe "BSI Standard 100-4 "Notfallmanagement"" durch die Angabe "BSI-Standard 200-4 "Business Continuity Management"" ersetzt.
e) In den Nummern 5.1.2, 5.1.3 und 5.2.5 wird die Angabe "BSI Standard 100-2" jeweils durch die Angabe "BSI-Standard 200-2" ersetzt.
f) In Nummer 8 wird die Angabe "30. April 2026" durch die Angabe "30. April 2028" ersetzt.
2 Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung (26.03.2026) in Kraft.
ID 260914
| ENDE |
(Stand: 07.04.2026)
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