Regelwerk, Gefahrenabwehr

(SprengGVollzug)
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1. Allgemeines

2. Erlaubnis, Befähigungsschein, Unbedenklichkeitsbescheinigung und Bestellung verantwortlicher Personen

2.1 Antragsverfahren

2.2 Verfahren zur Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung gemäß § 8 ff. SprengG

2.2.1 Prüfung der Zuverlässigkeit nach § 8a SprengG

2.2.2 Prüfung der persönlichen Eignung nach § 8b SprengG

2.3 Bedürfnisprüfung nach § 27 SprengG

2.4 Weitere Bedingungen für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG

2.5 Verantwortliche Personen im gewerblichen Bereich nach § 19 SprengG

2.6 Abhandenkommen der Erlaubnis und des Befähigungsscheines, Folgen des Erlöschens nach § 35 SprengG

2.7 Verlängerung der Geltungsdauer einer Erlaubnis beziehungsweise eines Befähigungsscheins

3. Anzeigeverfahren

3.1 Abbrennen von Feuerwerken nach § 23 Absatz 3 der 1. SprengV

3.2 Verwendung pyrotechnischer Effekte im Sinne von § 23 Absatz 7 der 1. SprengV

3.3 Durchführung von Sprengarbeiten nach § 1 der 3. SprengV

4. Lagergenehmigung nach § 17 SprengG

5. Allgemeine Überwachung

6. Anordnungen nach § 32 SprengG

7. Inkrafttreten

Anlage 1 Vordruck zur Bestätigung der persönlichen Eignung

Anlage 2 Anzeige für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände

Anlage 3 Anzeigeverfahren für das Abbrennen von Feuerwerken

Anlage 4