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Regelwerk

Änderungstext

Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
- Berlin -

Vom 22. April 2020
(GVBl. Nr. 18 vom 30.04.2020 S. 274)



Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

Die Anlage zu § 2 Absatz 4 Satz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. März 2020 (GVBl. S. 205) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nummer 23 wird wie folgt geändert:

a) Der Punkt am Ende des Absatzes 4 wird durch ein Semikolon ersetzt.

b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt:

"(4a) die Aufgaben der nationalen Kontaktstelle im Land Berlin nach der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe."

2. Nummer 24 wird wie folgt geändert:

a) Das Komma am Ende des Absatzes 6 wird durch ein Semikolon ersetzt.

b) Der Punkt am Ende des Absatzes 11 wird durch ein Semikolon ersetzt.

c) Nach Absatz 11 wird folgender Absatz 12 angefügt:

"(12) die Ordnungsaufgaben nach der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe in der jeweils geltenden Fassung, soweit nicht der Polizeipräsident in Berlin (Nummer 23 Absatz 4a) zuständig ist."

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

ID: 200729

ENDE

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(Stand: 19.08.2020)

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