| Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin
- Berlin -
Vom 11. Dezember 2025
(GVBl. Nr. 36 vom 23.12.2025 S. 590)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen, davon Artikel 1 Nummer 46 auf Grund des § 42 Absatz 5 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 171) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes:
Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), das zuletzt durch Artikel 3 Nummer 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2025 (GVBl. S. 285) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Der Gesetzesüberschrift wird der Hinweis "*)" auf eine Stern-Fußnote angefügt.
2. Unten auf der Seite, welche die Gesetzesüberschrift enthält, wird folgende Stern-Fußnote eingefügt:
"*) Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. L 127 vom 23.05.2018 S. 9). Artikel 1 Nummer 42 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI (ABl. L 134 vom 22.05.2023 S. 1)."
3. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Den Angaben zu den §§ 2 und 5 werden jeweils ein Semikolon und das Wort "Verordnungsermächtigung" angefügt.
b) Der Angabe zu § 12 werden die Wörter "und der Adressaten" angefügt.
c) Die Angabe zu § 17 wird durch die folgenden Angaben ersetzt:
| alt | neu |
| § 17 Allgemeine Befugnisse, Begriff der Straftat von erheblicher Bedeutung | " § 17 Allgemeine Befugnisse; Begriffsbestimmungen
§ 17a Kriminalitätsbelastete Orte; Verordnungsermächtigung" |
d) Nach der Angabe zu § 21a wird folgende Angabe eingefügt:
" § 21b Körperliche Untersuchungen"
e) Die Angabe zu § 24a wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 24a Datenerhebung an gefährdeten Objekten | " § 24a Datenerhebung an und in gefährdeten Objekten" |
f) Die Angaben zu den §§ 24d bis 27 werden durch die folgenden Angaben ersetzt:
| alt | neu |
| § 24d Anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung
§ 25 Datenerhebung durch längerfristige Observation und Einsatz technischer Mittel § 25a Telekommunikationsüberwachung § 25b Standortermittlung bei Telekommunikationsendgeräten § 26 Datenerhebung durch Einsatz von Personen, deren Zusammenarbeit mit der Polizei Dritten nicht bekannt ist und durch Einsatz Verdeckter Ermittler § 27 Polizeiliche Beobachtung |
" § 24d Anlassbezogene automatisierte Kennzeichenfahndung
§ 24e Datenerhebung an kriminalitätsbelasteten Orten § 24f Übersichtsaufnahmen zur Vorbereitung, Lenkung und Leitung von Einsätzen von Polizei und Feuerwehr § 24g Einsatz mobiler Sensorgeräte zur Datenerhebung § 24h Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeuge oder Geräte § 25 Datenerhebung durch längerfristige Observation § 25a Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen § 25b Verdeckter Einsatz technischer Mittel zur Erhebung von Daten in oder aus Wohnungen § 25c Datenerhebung durch Personen, deren Zusammenarbeit mit der Polizei Dritten nicht bekannt ist, und durch Verdeckte Ermittler § 26 Datenerhebung durch Telekommunikationsüberwachung § 26a Datenerhebung durch Telekommunikationsüberwachung informationstechnischer Systeme § 26b Datenerhebung durch verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme § 26c Bestandsdatenauskunft § 26d Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten; Unterbrechung der Telekommunikation § 26e Funkzellenabfrage § 27 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, zur Ermittlungsanfrage und zur gezielten Kontrolle; Durchführung der polizeilichen Beobachtung § 27a Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei verdeckten Datenerhebungsmaßnahmen § 27b Inhalt von Antrag und Anordnung bei eingriffsintensiven verdeckten Datenerhebungsmaßnahmen; Geltung landesfremder gerichtlicher Anordnungen § 27c Besondere Protokollierungspflichten bei eingriffsintensiven verdeckten Datenerhebungsmaßnahmen § 27d Benachrichtigung bei eingriffsintensiven verdeckten Datenerhebungsmaßnahmen |
(Stand: 29.01.2026)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion