Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel und zur Aufhebung von Vorschriften des Staatsangehörigkeitsrechts

Vom 8. Juli 2008
(GBl. Nr. 34 vom 22.07.2008 S. 229)



Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1
Gesetz zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel

( wie eingefügt)

Artikel 2
Aufhebung von Vorschriften des Staatsangehörigkeitsrechts

§ 1

Die Verordnung über die Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten vom 2. Februar 1993 (Brem.GBl. S. 44 - 102-a-1), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 16. Dezember 2004 (Brem.GBl. S. 621), wird aufgehoben.

§ 2

Die Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz vom 15. Juli 2003 (Brem.GBl. S. 335 - 102-a-2) wird aufgehoben.

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. August 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz zur Verhütung von Schäden beim Umgang mit Fundmunition und Schrott vom 5. Juni 1953 (Brem.GBl. S. 47 - 2190-a-3), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2005 (Brem.GBl. S. 91), außer Kraft.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 23.07.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion