Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die öffentliche Ordnung
- Bremen -
Vom 30. März 2021
(Brem.GBl. Nr. 45 vom 13.04.2021 S. 303)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft nach § 3a des Gesetzes über Rechtsetzungsbefugnisse der Gemeinden vom 16. Juni 1964 (Brem.GBl. S. 59 - 2012-a-1), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 488) geändert worden ist, beschlossene Ortsgesetz:
Das Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung vom 27. September 1994 (Brem.GBl. S. 277 - 2183-a-2), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 17. Mai 2011 (Brem.GBl. S. 371) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 6 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter "der der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig abgegrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen" durch die Wörter "öffentlichen Grünanlagen nach § 29 Absatz 1 Satz 2 des Bremischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege und im Park links der Weser (Anlage)" ersetzt.
b) Dem Absatz 5 werden folgenden Sätze angefügt:
"Absatz 3 gilt ferner nicht für solche Flächen, die von der zuständigen Behörde als Hundeauslaufgebiet ausgewiesen sind. § 2 des Gesetzes über das Halten von Hunden bleibt unberührt."
2. Dem Ortsgesetz wird folgende Anlage angefügt:
.
| Leinenzwang im Park links der Weser | Anlage (zu § 6 Absatz 3 Satz 1) |
Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
ID: 210723
| ENDE |
(Stand: 19.04.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion