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Regelwerk

Änderungstext

Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die öffentliche Ordnung
- Bremen -

Vom 30. März 2021
(Brem.GBl. Nr. 45 vom 13.04.2021 S. 303)



Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft nach § 3a des Gesetzes über Rechtsetzungsbefugnisse der Gemeinden vom 16. Juni 1964 (Brem.GBl. S. 59 - 2012-a-1), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 488) geändert worden ist, beschlossene Ortsgesetz:

Artikel 1

Das Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung vom 27. September 1994 (Brem.GBl. S. 277 - 2183-a-2), das zuletzt durch Ortsgesetz vom 17. Mai 2011 (Brem.GBl. S. 371) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 6 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter "der der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig abgegrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen" durch die Wörter "öffentlichen Grünanlagen nach § 29 Absatz 1 Satz 2 des Bremischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege und im Park links der Weser (Anlage)" ersetzt.

b) Dem Absatz 5 werden folgenden Sätze angefügt:

"Absatz 3 gilt ferner nicht für solche Flächen, die von der zuständigen Behörde als Hundeauslaufgebiet ausgewiesen sind. § 2 des Gesetzes über das Halten von Hunden bleibt unberührt."

2. Dem Ortsgesetz wird folgende Anlage angefügt:

.

Leinenzwang im Park links der Weser Anlage
(zu § 6 Absatz 3 Satz 1)

( wie eingefügt)

Artikel 2

Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.


ID: 210723

ENDE

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